Ab Anfang April

Fassadenbeleuchtung untersagt: Baden-Württemberg verschärft Naturschutzregel

Ab dem 1. April gilt in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Verbot der Fassadenbeleuchtung. Die Regel soll Lichtverschmutzung reduzieren und Tiere sowie Umwelt schützen.

In Baden-Württemberg dürfen ab dem 1. April die Fassaden von Gebäuden nicht mehr beleuchtet werden (Symbolbild).

© imago/Becker&Bredel/BeckerBredel

In Baden-Württemberg dürfen ab dem 1. April die Fassaden von Gebäuden nicht mehr beleuchtet werden (Symbolbild).

Von red/epd

In Baden-Württemberg dürfen ab dem 1. April die Fassaden von Gebäuden nicht mehr beleuchtet werden. Das Verbot gelte bis Ende September und betreffe alle baulichen Anlagen, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Freitag in Stuttgart mitteilte. Dazu zählten private und industrielle Gebäude ebenso wie öffentliche Bauten und Kirchen.

Der BUND ruft zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe auf. Das Abschalten der nächtlichen Beleuchtung helfe Tieren, spare Energie und schütze die menschliche Gesundheit. Nach Angaben des Verbandes wird das Verbot bisher jedoch kaum kontrolliert.

Lichtverschmutzung mit erheblichen Folgen

Die Folgen der sogenannten Lichtverschmutzung seien erheblich. „Nachtaktive Tiere wie Fledermäuse oder Igel meiden hell beleuchtete Bereiche und verlieren so ohnehin knappen Lebensraum“, sagte Brigitte Heinz vom BUND-Projekt „Nachtretter“. Nachtfalter würden vom Licht angezogen und umkreisten es oft bis zur völligen Erschöpfung.

Der BUND appelliert an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Fassadenbeleuchtung auch ohne drohende Strafen abzuschalten. Die Regelung ist in Paragraf 21 des Landes-Naturschutzgesetzes verankert. Sie wurde im Februar 2023 verschärft und gilt seitdem für alle Gebäude.

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Erstellt:
27. März 2026, 12:38 Uhr

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