Galeria-Insolvenz
Galeria-Gutscheine derzeit nicht einlösbar – was können Kunden tun?
Bis vor Kurzem verkaufte Galeria noch Geschenkkarten, nun verweigern die Filialen die Annahme. Wie es weitergehen kann.
© IMAGO/Rüdiger Wölk
Die insolvente Warenhausgruppe Galeria lockt derzeit mit Rabatten. Wie es weitergeht, ist unklar.
Von Caroline Strang
„Bitte haben Sie Geduld“, erklärt ein Mitarbeiter der Telefonzentrale von Galeria Berlin. „Im Moment sind die Geschenkkarten leider nicht einlösbar.“ Stichprobenartig hat unsere Redaktion in mehreren Filialen in Deutschland nachgefragt, überall gibt es die gleiche Auskunft. Die Gutscheine können derzeit nicht eingelöst werden. „Rufen Sie nächste Woche noch einmal an, es wird an einer Lösung gearbeitet“, erklärt eine seiner Kolleginnen. Der Mitarbeiter in Berlin sagt einfach: „Rufen Sie immer wieder an!“
Kurz nach der vierten Insolvenzanmeldung von Galeria bekommen auch die Kundinnen und Kunden die Folgen immer mehr zu spüren. So werden manche Markenwaren nicht mehr angeboten. Auf viele Artikel gelten Rabatte von 25 Prozent, wohl, um den Umsatz anzukurbeln und Geld in die Kassen zu spülen. Und Geschenkgutscheine werden nicht mehr eingelöst. Auch die entsprechende Infoseite zu den Geschenkkarten auf der Galeria-Homepage ist nicht mehr auffindbar. Galeria äußert sich auf Anfrage offiziell nicht zu diesem Thema.
Die Forderung an Galeria bleibt bestehen
Wie bewerten Verbraucherschützer nun die Situation? „Der Gutschein kann mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr ohne Weiteres eingelöst werden“, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer einen solchen Gutschein besitze, habe allerdings eine Forderung gegen den Anbieter, der nun pleite ist. Diese könne man beim Insolvenzverwalter zur sogenannten „Insolvenztabelle“ anmelden. Ob sich der Aufwand lohne, hänge nicht zuletzt von der Höhe des Gutscheinbetrags ab.
Sämtliche Forderungen kommen dabei in einen Topf, also auch große ausstehende Beträge von Geschäftspartnern oder Investoren. Und eben kleine Beträge wie Kundenforderungen. Wenn das Vermögen des Unternehmens verwertet und das Insolvenzverfahren irgendwann abgeschlossen sein sollte, erhalten dann alle, die einen Anspruch haben, einen bestimmten Anteil auf ihre Forderung. „Dieser Anteil liegt meistens aber deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Betrages“, so die Verbraucherschützer. Bei einem Gutscheinwert von 100 Euro wären das also höchstens 5 Euro Erstattung – wenn die Forderung nicht ganz ins Leere läuft, was häufig geschieht.
Wird das Geschäft im Ganzen verkauft und der Geschäftsbetrieb vom neuen Besitzer aufrechterhalten, so kauft der neue Besitzer den gesamten Geschäftsbetrieb mit allen Rechten und Pflichten. Insoweit ist der neue Eigentümer verpflichtet, den Gutschein einzulösen, erklären sie weiter. Das ist aber bei Galeria derzeit unwahrscheinlich.
Kundinnen und Kunden sollten nun erst einmal abwarten. Zumindest die Galeria-Verantwortlichen scheinen noch auf eine gute Lösung für die Gutscheinbesitzer zu hoffen. Am Telefon erklären die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schließlich, dass die Geschenkkarten vielleicht kommende Woche wieder eingelöst werden können.
