Germanwings-Absturz in Frankreich

Gericht weist Klage der Hinterbliebenen ab

Mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe hat das Landgericht Braunschweig die Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen gegen den Staat abgewiesen.

Trümmerteile der Germanwings-Maschine: Bei dem Absturz in den französischen Alpen waren 150 Menschen ums Leben gekommen (Archivbild).

© Sebastien Nogier/epa/dpa

Trümmerteile der Germanwings-Maschine: Bei dem Absturz in den französischen Alpen waren 150 Menschen ums Leben gekommen (Archivbild).

Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der Opfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine im Jahr 2015 mit 150 Toten ist die Klage abgewiesen worden. Das sagte die Richterin am Landgericht Braunschweig.

Mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe hatte das Landgericht Braunschweig über eine Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen gegen den deutschen Staat verhandelt. Die Kläger warfen dem in der niedersächsischen Stadt ansässigen Luftfahrtbundesamt vor, dass nicht genügend überwacht worden sei, ob der Co-Pilot flugtauglich sei. Der Staat habe somit seine Amtspflichten verletzt.

Alle Insassen starben bei dem Absturz

Die Hinterbliebenen forderten Schadenersatz zwischen 500 und 110.000 Euro. Das Gericht hatte schon vor Verhandlungsbeginn die Aussichten auf einen Erfolg der Klage als gering eingeschätzt.

Bei dem Absturz in den französischen Alpen waren am 24. März 2015 alle 150 Insassen gestorben. Untersuchungen ergaben später, dass der Kopilot die Maschine absichtlich hatte abstürzen lassen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, verheimlichte er seinem Arbeitgeber.

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Erstellt:
6. Oktober 2026, 11:36 Uhr

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