U-Haft sei „unerträglich“

Gericht will Marius Borg Høiby freilassen

Ein Gericht hat entschieden, dass der Sohn der norwegischen Königin unter Auflagen auf freien Fuß kommen darf. Die Staatsanwaltschaft will dagegen vorgehen.

Marius Borg Høiby bei der Trauerfeier für König Harald V.

© ODD ANDERSEN/afp

Marius Borg Høiby bei der Trauerfeier für König Harald V.

Von Katrin Jokic

Das Bezirksgericht Oslo hat entschieden, dass Marius Borg Høiby (29) aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann. Voraussetzung ist, dass er sich regelmäßig bei den Behörden meldet und Drogentests absolviert. Über Zeitpunkt, Ort und Häufigkeit der Kontrollen soll die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Ob Høiby tatsächlich freikommt, ist allerdings noch offen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und beantragt, die Freilassung bis zur Entscheidung der nächsten Instanz auszusetzen. Diesem Antrag hat das Bezirksgericht stattgegeben.

Nun muss das Berufungsgericht Borgarting darüber entscheiden, ob Høiby weiter in Untersuchungshaft bleibt. Mit einer Entscheidung wird innerhalb weniger Tage gerechnet.

Bereits im Juni hatte das Bezirksgericht die Freilassung des 29-Jährigen angeordnet. Damals wurde die Entscheidung jedoch vom Berufungsgericht aufgehoben.

Verteidiger spricht von „unerträglicher“ Situation

Høiby befindet sich seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum, der Residenz des norwegischen Kronprinzenpaares. Die Staatsanwaltschaft wollte diese Maßnahme um weitere vier Wochen verlängern. Høiby und seine Verteidiger forderten dagegen seine Freilassung.

Bei einer Anhörung am Montag bezeichnete sein Anwalt Daniel Storrvik die Situation seines Mandanten als „unerträglich“. Die weitgehende Isolation mache Høiby schwer zu schaffen.

Nach Angaben des Verteidigers habe der 29-Jährige in den vergangenen vier Monaten bewiesen, dass er sowohl willens als auch in der Lage sei, auf Drogen zu verzichten und keine weiteren Straftaten zu begehen. Zudem habe es keine gemeldeten Verstöße gegen die Auflagen der Untersuchungshaft gegeben.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Staatsanwältin Oda Karterud erklärte nach der Anhörung, aus ihrer Sicht gebe es aktuelle Umstände, die gegen eine Freilassung sprächen. Der Zeitpunkt dafür sei noch nicht gekommen.

Zugleich betonte Karterud, dass Høiby trotz seiner Untersuchungshaft vergleichsweise weitreichende Freiheiten habe. Er könne soziale Kontakte pflegen, das Anwesen unter bestimmten Bedingungen verlassen und bei entsprechendem Wunsch auch eine Arbeit oder ein Studium aufnehmen.

Die Verteidigung hatte für die Anhörung zwei Zeugen geladen, darunter einen Mitarbeiter der norwegischen Bewährungshilfe sowie eine medizinische Fachkraft, die Høiby über längere Zeit betreut hat. Beide sagten hinter verschlossenen Türen aus. Für die Verhandlung galt ein Berichterstattungsverbot.

Berufungsverfahren nach Verurteilung zu vier Jahren Haft

Høiby war im Juni unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, Misshandlung in einer Partnerschaft, Körperverletzung und Verstößen gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer ehemaligen Freundin zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen.

Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit hat gegen die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung und Misshandlung Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren soll im Februar vor dem Berufungsgericht Borgarting stattfinden.

Bis dahin bleibt offen, ob Høiby weiterhin unter den bisherigen Auflagen auf Skaugum bleiben muss oder vorübergehend auf freien Fuß kommt.

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Erstellt:
3. November 2026, 08:02 Uhr

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