Gerichtsurteil in Berlin

Görlitzer Park bleibt nachts weiter geöffnet

Nach einer Gerichtsentscheidung muss der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg weiterhin auch nachts offen bleiben. Die Senatsverwaltung hat eine weitere Niederlage kassiert.

Besucher sitzen bei Sonnenuntergang im Görlitzer Park. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach der Park nachts offen bleiben muss.

© Christophe Gateau/dpa

Besucher sitzen bei Sonnenuntergang im Görlitzer Park. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach der Park nachts offen bleiben muss.

Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg bleibt weiterhin nachts geöffnet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies im Eilverfahren eine Beschwerde der Senatsumweltverwaltung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 

Damit hat der Senat im Streit um die nächtliche Schließung zunächst eine weitere Niederlage kassiert. Eine endgültige Entscheidung ist das aber nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren. 

Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass die sogenannte Allgemeinverfügung, mit der die Senatsumweltverwaltung die Öffnungszeiten festgelegt hatte, formell rechtswidrig war. Der Senat sei sachlich nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Dieser Auffassung schloss sich das OVG an. Eine Änderung der Rechtslage sei erst im Juli 2024 geschaffen worden - und damit zu spät. Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar. 

Anwohner und Initiative erfolgreich

Damit wehrten sich Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ zunächst erfolgreich gegen das Vorgehen des Senats aus CDU und SPD. Dieser hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet.

Der Senat hatte sich von der Schließung einen spürbaren Rückgang des Drogenhandels und der Gewaltdelikte versprochen. Zahlen der Polizei weisen für die Zeit der vorläufigen Schließung des Parks von März bis Mai keinen deutlichen Rückgang der Straftaten im Bereich der Parkanlage auf. Die Polizei wies bei einer Anfrage Anfang August dazu darauf hin, dass sich das Geschehen in der Parkanlage nicht ganz von dem im angrenzenden Bereich Wrangelkiez trennen lasse, der ebenfalls als kriminalitätsbelasteter Ort gelte.

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Erstellt:
1. Oktober 2026, 15:14 Uhr

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