Einsatz in Rosengarten
Polizei überwältigt Mann nach Messerangriff - Kinder wohlauf
Fühlt sich ein Gerichtsvollzieher bedroht, kann er sich bei einem Termin auch von Polizisten begleiten lassen. Im baden-württembergischen Rosengarten eskaliert eine solche Situation.

© Marijan Murat/dpa
Im Rosengarten gibt es derzeit einen Polizeieinsatz (Symbolbild).
Von red/dpa/lsw
Nach stundenlangem Nervenkitzel hat die Polizei im Nordosten Baden-Württembergs einen Mann überwältigt, der sich nach einem Messerangriff auf Beamte mit seinen Kindern verschanzt haben soll. Die Kinder des 35-Jährigen seien wohlauf, der Mann habe leichte Verletzungen erlitten, teilte die Polizei mit. Zuvor waren zwei laute Detonationen am Einsatzort in Rosengarten zu hören gewesen.
Der Mann soll die Polizisten zuvor bei einem morgendlichen Termin mit einem Gerichtsvollzieher angegriffen und sich danach in seine Wohnung zurückgezogen haben. Die Beamten seien bei der Attacke nicht verletzt worden, sagte ein Polizeisprecher. Warum es zu dem Streit und dem Angriff kam, wurde zunächst nicht mitgeteilt.
Zahlreiche Kräfte bei statischer Einsatzlage
Nach dem Angriff im kleinen Rosengartener Ortsteil Sanzenbach waren Einsatzkräfte in großer Zahl angerückt. Es gab eine „statische Einsatzlage“, hatte die Polizei zunächst mitgeteilt. Erfolglos war versucht worden, Kontakt mit dem Mann in seiner Wohnung aufzunehmen. Von einer Geiselnahme sprach der Polizeisprecher aber nicht.
Gerichtsvollzieher können in bestimmten Fällen die Polizei hinzuziehen. Das gilt vor allem dann, wenn sie bei der Vollstreckung einer Maßnahme auf Widerstand oder Gefahr stoßen oder dies befürchten. Die Polizei dient dann als Unterstützung und kann im Bedarfsfall auch Gewalt anwenden.
Die Branche und andere Beamte der Justiz hatten zuletzt von einem Trend gesprochen: Sie würden im Dienst mehr beleidigt, bedroht und angegriffen als zuvor. Für Aufsehen hatte vor zweieinhalb Jahren unter anderem ein Mann gesorgt, dessen Hof in Berglen bei Stuttgart zwangsgeräumt werden sollte. Mit einer Motorsäge war er damals auf den Gerichtsvollzieher losgegangen.