Hessen

Gutachten zweifelt an Vorstoß gegen Beschimpfung Israels

Hessen will die Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar machen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags erhebt Bedenken.

Der Vorstoß aus Hessen zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels trifft auf große verfassungsrechtliche Bedenken (Symbolfoto).

© IMAGO/ABACAPRESS/IMAGO/Huchot-Boissier Patricia/ABACA

Der Vorstoß aus Hessen zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels trifft auf große verfassungsrechtliche Bedenken (Symbolfoto).

Von red/dpa

Der Vorstoß aus Hessen zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels trifft auf große verfassungsrechtliche Bedenken. In einem Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags heißt es, ein derartiger Eingriff in die Meinungsfreiheit wäre wahrscheinlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Analyse, die die Linke in Auftrag gegeben hat, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Hessen hatte am 8. Mai einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Damit könnten Aufrufe zur Beseitigung Israels oder die Leugnung des Existenzrechts des Staats mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Der Entwurf nennt als Beispiele die Losung „From the river to the sea Palestine will be free“ oder Landkarten, auf denen Israel durch einen palästinensischen Staat ersetzt ist. Begründet wird das Gesetzesvorhaben mit dem Kampf gegen Antisemitismus.

„Schutzbereich der Meinungsfreiheit“

Das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts argumentiert streng juristisch anhand der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit. Demnach „dürften sowohl die Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel als auch der Aufruf zur Beseitigung des Staates subjektive Wertungen darstellen“, heißt es in dem zwölfseitigen Papier. „Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit dürfte damit eröffnet sein.“ 

Solche Äußerungen unter Strafe zu stellen, dürfte ein Eingriff in dieses Grundrecht sein, heißt es weiter. Erörtert wird dann die Frage, ob dies ausnahmsweise gerechtfertigt sein könnte. Der hessische Entwurf verweist auf den sogenannten Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das bei Nazi-Propaganda Einschränkungen zuließ. 

Nach Einschätzung des wissenschaftlichen Diensts ist das aber eine sehr eng begrenzte Ausnahme - „eine Übertragbarkeit dieser Rechtssprechung“ auf die Leugnung des Existenzrechts Israels sei „schwer begründbar“, heißt es im Gutachten. „Gelingt dies nicht, wäre der Eingriff in die Meinungsfreiheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.“

„Bärendienst für Kampf gegen Antisemitismus“

Der Linken-Abgeordnete Luke Hoß kritisiert den hessischen Entwurf. „Die CDU erweist dem Kampf gegen Antisemitismus mit diesem Gesetz einen Bärendienst“, kommentierte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion. „Der Entwurf ist offensichtlich verfassungswidrig. Statt um schlecht gemachte Symbolpolitik sollte sich die CDU lieber um echten Schutz für Jüdinnen und Juden kümmern. Zum Beispiel durch die Finanzierung von Projekten gegen Antisemitismus und die Anerkennung von jüdischen Feiertagen.“

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Erstellt:
29. Mai 2026, 10:58 Uhr

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