Sonderkündigungsfrist nach Preiserhöhung endet bald

Jetzt noch Krankenkasse wechseln und Geld sparen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist 2025 von 1,7 auf 2,5 Prozent gestiegen. Wer jetzt noch wechselt, kann Geld sparen.

Durch den Wechsel kann man möglicherweise sparen.

© mahc / shutterstock.com

Durch den Wechsel kann man möglicherweise sparen.

Von Redaktion

Ganze 0,8 Prozent mehr zahlen Kunden der gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Januar 2025 im Schnitt. Doch durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses kann noch bis zum 31. Januar wahrgenommen werden. Anschließend gilt wieder die normale gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.

Wechsel kann bares Geld sparen

Da die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge teilweise deutlich angehoben haben, kann sich ein Wechsel lohnen. Mehrere Hundert Euro lassen sich dadurch im Jahr sparen, wie der Vergleichsrechner von Finanzfluss zeigt. Ein Angestellter in Baden-Württemberg mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro und einem Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent zahlt im Jahr insgesamt 3.420 Euro für die Krankenkasse. Bei einem Wechsel in die aktuell günstigste Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,84 Prozent in Baden-Württemberg wären es 2.964 Euro – eine Ersparnis von 456 Euro.

So wechselt man die Krankenkasse

Neue Krankenkasse auswählen: Informieren Sie sich über die Zusatzbeiträge und Zusatzleistungen anderer Krankenkassen. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes. Achten Sie dabei auch auf Service und Zusatzleistungen.

Anmeldung bei der neuen Kasse: Der Wechsel ist seit 2021 einfacher denn je. Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an – diese übernimmt die Kündigung Ihrer bisherigen Mitgliedschaft.

Frist beachten: Wichtig ist, dass die Anmeldung bei der neuen Kasse bis spätestens 31. Januar 2025 erfolgt. Ansonsten gilt wieder die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt zwei Monate zum Monatsende und setzt voraus, dass Sie bereits 12 Monate Mitglied in Ihrer aktuellen Krankenkasse sind.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
23. Januar 2025, 10:22 Uhr

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