Bundestagswahl 2025

Kann man mit abgelaufenem Personalausweis wählen?

Wir haben bei der Bundeswahlleiterin nachgefragt, ob man mit abgelaufenem Personalausweis wählen kann.

Was tun, wenn er abgelaufen ist?

© Thomas Nuehnen / shutterstock.com

Was tun, wenn er abgelaufen ist?

Von Lukas Böhl

Die Bundestagswahl steht kurz bevor. Jetzt bleibt keine Zeit mehr, den Personalausweis zu verlängern, falls er abgelaufen ist. Kann man sich damit trotzdem im Wahllokal ausweisen? Das sagt die Bundeswahlleiterin dazu.

Perso abgelaufen: Was jetzt?

Im Wahllokal muss gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 der Bundeswahlordnung die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden. Der Gesetzgeber verlangt nicht grundsätzlich, dass sich Wähler ausweisen. In der Regel reicht die Wahlbenachrichtigung aus. Allerdings kann der Wahlvorstand das Vorzeigen eines Personalausweises verlangen, insbesondere dann, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegt.

Wie das Presseteam der Bundeswahlleiterin unserer Zeitung auf Anfrage mitteilte, kann hierfür auch ein abgelaufener Personalausweis geeignet sein. Entscheidend ist, ob das Dokument zur Identifizierung der wählenden Person geeignet ist. Die Entscheidung darüber trifft der Wahlvorstand im Einzelfall.

Alternativ: Führerschein oder Reisepass mitnehmen

Nach Angaben des Presseteams der Bundeswahlleiterin kann auch ein Führerschein oder ein Reisepass zur Identifikation im Wahllokal geeignet sein. Falls der Personalausweis abgelaufen ist, empfiehlt es sich, mehrere Dokumente mitzubringen. Letztlich entscheidet jedoch der Wahlvorstand, welches Dokument akzeptiert wird.

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Erstellt:
21. Februar 2025, 07:48 Uhr

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