Deutschland

Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.

Karlsruhe hat eine Beschwerde von Intensivmedizinern geprüft. (Archivbild)

© Uli Deck/dpa

Karlsruhe hat eine Beschwerde von Intensivmedizinern geprüft. (Archivbild)

Von dpa

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.

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Erstellt:
4. November 2025, 04:16 Uhr
Aktualisiert:
4. November 2025, 09:48 Uhr

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