Kommentar: Eigentlich nur eine Bestätigung

Kommentar: Eigentlich nur eine Bestätigung

Der Europäische Gerichtshof hat in der Frage über sichere Herkunftsstaaten entschieden.

© dpa /Arne Immanuel Bänsch

Der Europäische Gerichtshof hat in der Frage über sichere Herkunftsstaaten entschieden.

Von Rebekka Wiese

Berlin - Mit seiner Entscheidung zur Festlegung sicherer Herkunftsstaat hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, was eigentlich klar sein sollte: Dass es Grenzen für die EU-Mitglieder gibt, wenn sie bestimmte Länder zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären – auch wenn sie diese Frage selbst entscheiden dürfen. Aber sie müssen die Quellen offenlegen, die zu ihrer Einschätzung führen, so sieht es das Urteil vor. Außerdem dürfen Staaten nur dann als sicher eingestuft werden, wenn das für die Lage der gesamten Bevölkerung gilt.

Das aktuelle Urteil ändert nichts daran, dass es insgesamt trotzdem bald einfacher wird, Länder zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären. Durch eine Änderung des EU-Asylrechts ist es in Deutschland möglich, dass künftig allein die Bundesregierung über diese Einstufung entscheidet. Bisher musste auch der Bundesrat zustimmen. Was der EuGH nun festgelegt hat, verhindert lediglich, dass die Einstufung zu willkürlich erfolgt. Größere Folgen hat wohl die Einschränkung, dass ein eingestuftes Land für alle sicher sein muss. Gerade Homosexuelle werden in etlichen Ländern verfolgt. Gut möglich, dass es hier Klagen geben wird. Zugleich wäre es absurd, solche Gruppen bei der Bewertung der Sicherheitslage auszunehmen. Es würde auch gegen den EU-Vertrag verstoßen. Dort steht, dass zu den Werten der EU die Wahrung der Menschenrechte gehört – „einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“.

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Erstellt:
1. August 2025, 22:08 Uhr
Aktualisiert:
2. August 2025, 22:04 Uhr

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