Auslandskonten
Langer Abschied vom Schweizer Bankgeheimnis – Mythos stirbt
Diskretion war ein Versprechen in der Schweiz – sicher und unangreifbar. Doch mit FATCA, dem Informationsaustausch und nun CRD VI ist es damit vorbei.
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Schweizer Banktresor (Symbolbild): In der berühmten Bilderserie von Elnur Amikishiyev wurden der Tresor und die Lichteffekte 2018 am Computer generiert und mit einer realen Person (Model) kombiniert. Damals war es „Kunst“, heute ginge es wohl auch mit KI.
Von Michael Maier
Seit dem 11. Juli 2026 ist es offiziell: Wer als EU-Ansässiger ein neues Konto bei einer Schweizer Bank eröffnen möchte, wird in den meisten Fällen abgewiesen. Die europäische Eigenkapitalrichtlinie CRD VI verpflichtet Drittstaaten-Institute, eine vollständig lizenzierte Zweigniederlassung im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat zu unterhalten, bevor sie dort Einlagen- oder Kreditgeschäfte betreiben dürfen. Für die Mehrheit der Schweizer Kantonal- und Regionalbanken ist das schlicht unwirtschaftlich. Mit Ausnahme von Großbanken ziehen sie die Konsequenz, lehnen EU-Neukunden konsequent ab – und kündigen vereinzelt sogar bestehende Konten, obwohl Bestandsverhältnisse zum Stichtag formal ausgenommen sind und eine Übergangsfrist noch bis 11. Januar 2027 läuft.
Was wie ein bürokratisches Regulierungsdetail klingt, ist in Wahrheit das vorläufige Ende einer langen Geschichte. Denn das Schweizer Konto war nie nur ein Finanzprodukt. Es war ein Versprechen – und das hat sich über Jahrzehnte als erstaunlich beständig erwiesen, ehe es schrittweise, Abkommen für Abkommen, Richtlinie für Richtlinie, erodierte.
Es war einmal so: Wer sein Geld in die Schweiz brachte, konnte sicher sein, dass niemand außer der Bank selbst davon erfahren würde. Diese Garantie hatte Substanz, sie hatte Geschichte – und sie hatte, wie sich zeigen sollte, ein Ablaufdatum.
Gesetz, das 1934 eine Legende schuf
Die rechtliche Grundlage des Schweizer Bankgeheimnisses wurde 1934 mit dem eidgenössischen Bankengesetz kodifiziert. Artikel 47 stellte die unbefugte Weitergabe von Kundendaten seit 1. Juli 1935 unter strengstes Verbot – ein strafrechtlicher Schutz, den kein anderer Finanzplatz der Welt in dieser Form kannte. Die Ursprünge lagen auch in der damaligen Situation Europas: In einer Zeit, in der Vermögen von Juden und politisch Verfolgten in Deutschland staatlich eingezogen wurden, bot die Schweiz eine stille Alternative. Und auch ein Stück Freiheit, dessen letzte Reste nun verloren zu gehen drohen. Demokratietheoretisch gehen viele Liberale übrigens davon aus, dass sich freie Märkte und Kapitalflüsse sowie eine offene Gesellschaft gegenseitig bedingen und nicht ohne Weiteres unabhängig voneinander existieren können.
Jahrzehntelang funktionierte das System: Das Nummernkonto wurde zum Symbol, Zürich und Genf zu Synonymen für diskrete Vermögensverwaltung. Die Schweizer Privatbanken pflegten ihr Image sorgfältig, und der Mythos wuchs weit über die rechtliche Realität hinaus.
Schweizer Bankgeheimnis-Dammbruch 2009
Der erste entscheidende Riss kam 2009. Die US-Steuerbehörde IRS erzwang unter massivem Druck die Herausgabe von rund 4.450 UBS-Kundendaten amerikanischer Staatsbürger – ein Tabubruch, der in der Branche als Schock empfunden wurde. Die Schweiz gab nach, nicht weil sie rechtlich dazu verpflichtet war, sondern weil die UBS ohne das Einlenken ihre US-Banklizenz verloren hätte. Das politische Prinzip hatte das rechtliche Prinzip überwunden.
Kurz darauf folgte FATCA, das Foreign Account Tax Compliance Act der USA. Ab 2014 waren Schweizer Banken verpflichtet, Konten amerikanischer Staatsbürger automatisch an US-Behörden zu melden – oder vom US-Finanzmarkt ausgeschlossen zu werden. Wer glaubte, die Schweiz werde sich dem widersetzen, hatte die Machtverhältnisse falsch eingeschätzt.
Automatischer Informationaustausch (AIA) seit 2017
Der nächste Schritt kam aus Bern selbst. 2017 trat der automatische Informationsaustausch (AIA) in Kraft, den die Schweiz mit inzwischen über 100 Staaten vereinbart hat – darunter alle EU-Mitglieder. Seitdem übermitteln Schweizer Banken jährlich automatisch Kontodaten ausländischer Kunden an die jeweiligen Heimatbehörden: Namen, Kontonummern, Kontostände, Zinserträge. Das klassische Bankgeheimnis gegenüber ausländischen Steuerbehörden existiert seitdem rechtlich nicht mehr. Was blieb, war die operative Diskretion: die Schweizer Bank als sicherer, stabiler, professionell verwalteter Hafen – auch wenn die Steuerbehörden längst Bescheid wussten.
CRD VI als letzter Sargnagel für Bankgeheimnis
Die Neuregelung durch die EU-Eigenkapitalrichtlinie CRD VI ist kein Systembruch, sondern nur eine logische Konsequenz des Status Quo. Sie schließt die letzte verbliebene Nische: Wer als EU-Ansässiger in der Schweiz noch ein neues Konto eröffnen wollte – nicht zur Steuervermeidung, sondern zur Diversifikation, zur Währungsabsicherung oder aus schlichtem Misstrauen gegenüber dem europäischen Bankensystem oder der EU – wird nun strukturell daran gehindert. Für Grenzgänger, Expats oder KMU womöglich ein Problem, wobei auch oberbadische Banken durchaus schon Franken-Konten anbieten, teilweise sogar mit Schweizer IBAN. Diese stehen allerdings unter direkter Aufsicht des deutschen Fiskus.
Der Mythos des Schweizer Kontos, mit dem man Europa den Rücken zukehren konnte, ist damit endgültig Geschichte. Was einst ein souveräner Akt der Vermögenssicherung war, ist heute ein bürokratisches Hindernis, das für Normalsparer schlicht unüberwindbar ist. Sehr wohlhabende Kunden mit Zugang zu spezialisierten Privatbanken, Wertpapierdepots und grenzüberschreitender Vermögensverwaltung werden wohl weiterhin Möglichkeiten haben.
Für alle anderen gilt: Der Traum vom Konto in der Schweiz ist ausgeträumt. Das gilt auch für die USA, Dubai, Singapur oder Hongkong, falls diese sich exterritorial an die EU-Regeln halten wollen, wovon aufgrund von Compliance und Sanktionsrisiko in den meisten Fällen allerdings auszugehen ist. Liechtenstein gehört anders als die Schweiz indes zum EWR und ist von den neuen Vorschriften nicht betroffen. Zumindest das große Geld dürfte also auch weiterhin seinen Weg finden.
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Ein Schweizer Schließfach ohne verbundenes Konto unterliegt im Prinzip nicht dem Informationsaustausch. Es kann aber recht teuer sein.
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Refugium in der Schweiz: Kleine Scheidegg mit Eiger, Mönch und Jungfrau.
