Landtagswahl

Letzte Chance: Heute endet die Briefwahlfrist per Post

Für Briefwähler läuft die Uhr: Nur noch am Mittwoch kann man die Unterlagen per Post senden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Wahlamt – nicht der Poststempel.

Wahlbrief, Stimmzettel und Erklärung – nur vollständig und fristgerecht abgegeben wird die Stimme gezählt. (Symbolbild)

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Wahlbrief, Stimmzettel und Erklärung – nur vollständig und fristgerecht abgegeben wird die Stimme gezählt. (Symbolbild)

Von Janina Link, Michael Maier

Heute ist der entscheidende Tag für die meisten, die ihre Stimme bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg per Brief abgeben möchten. Nur wenn die Unterlagen rechtzeitig beim zuständigen Wahlamt eingehen, werden sie bei der Auszählung berücksichtigt. Wer seinen Wahlbrief noch zu Hause liegen hat, sollte jetzt handeln.

Maßgeblich ist nicht der Poststempel, sondern der Eingang beim Wahlamt. Bis heute (18 Uhr) müssen die roten Wahlbriefe im Briefkasten der Deutschen Post sein, wenn sie bis Samstag/Sonntag ankommen sollen. Wer die Unterlagen erst sehr spät verschickt oder noch nicht abgeschickt hat, sollte sie ab Donnerstag nicht mehr auf den Postweg bringen. Die reguläre Zustellung eines Standardbriefs dauert in der Regel rund zwei Tage – das kann nun zu lange sein.

Wahlbrief per Bote abgeben

Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag vor 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse eintreffen. Man hat bis dahin noch die Möglichkeit, ihn persönlich oder per Bote abzugeben. Laut Landeszentrale für Politische Bildung (lpb) kann man beim Rathaus sogar noch bis zwei Tage vor der Wahl Briefwahlunterlagen erhalten, also bis zum Freitag, 6. März. Deadline ist um 15 Uhr – am besten mit der Wählernummer auf der Wahlbenachrichtigung und Personalausweis.

Nur gültige Stimmen beeinflussen das Wahlergebnis

Am sichersten ist es, den Wahlbrief direkt beim Wahlamt einzuwerfen. Die Anschrift befindet sich auf dem roten Umschlag. In vielen Städten und Gemeinden stehen dafür spezielle Briefkästen bereit. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Stimme noch in die Auszählung eingeht.

Fest steht: In das amtliche Endergebnis fließen ausschließlich die gültigen Stimmen ein. Wer nicht wählt, taucht statistisch nicht in der Verteilung der Prozentwerte auf. Auch absichtlich ungültig gemachte Stimmzettel verändern die Sitzverteilung im Parlament nicht. Sie erhöhen lediglich die Wahlbeteiligung, weil sie als abgegeben gelten, wirken sich jedoch nicht auf die prozentualen Anteile der Parteien aus.

Profitieren bestimmte Parteien von Nichtwählern?

Vor Wahlen kursieren häufig zugespitzte Aussagen wie „Nicht wählen stärkt die Falschen“. Eine pauschale Aussage lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Sinkt die Wahlbeteiligung, reduziert sich für alle Parteien rechnerisch die absolute Stimmenzahl, die sie für einen bestimmten Prozentanteil benötigen.

Ob einzelne politische Kräfte von einer niedrigen Beteiligung profitieren, hängt stark von der jeweiligen Wählerschaft und deren Mobilisierung ab. Allgemeingültige Regeln gibt es nicht. Klar ist jedoch: Politischen Einfluss übt nur aus, wer eine gültige Stimme abgibt.

Unterschied zwischen Nichtwahl und ungültiger Stimme

Eine formale Enthaltung – wie man sie etwa aus Parlamenten kennt – existiert bei Wahlen in Deutschland nicht. Wer dem Wahllokal fernbleibt, senkt die Wahlbeteiligung. Wer einen Stimmzettel fehlerhaft oder bewusst ungültig ausfüllt, wird zwar als Teilnehmer gezählt, beeinflusst aber nicht die Sitzverteilung.

Entscheidend für die Zusammensetzung des Landtags sind ausschließlich die gültigen Stimmen. Auf ihrer Grundlage werden die prozentualen Ergebnisse berechnet.

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Erstellt:
4. März 2026, 11:44 Uhr
Aktualisiert:
4. März 2026, 16:40 Uhr

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