Mehrheit für demokratische Parteien

„Vor 100 Jahren: Murrhardt zu Beginn der Weimarer Republik“ (1) Wahlen zur Landes- und Nationalversammlung

Kurz nach der Gründung der demokratischen Weimarer Republik und des demokratischen Volksstaates Württemberg waren die Bürger auch in der Walterichstadt aufgerufen, neue Vertreter für die Entscheidungsorgane auf Reichs-, Landes- und Kommunalebene zu wählen.

Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen am 11. Mai 1919, aus dem Jahrgangsband der Murrhardter Zeitung abfotografiert. Foto: E. Klaper

Das Ergebnis der Gemeinderatswahlen am 11. Mai 1919, aus dem Jahrgangsband der Murrhardter Zeitung abfotografiert. Foto: E. Klaper

Von Elisabeth Klaper

MURRHARDT. Von Jahresbeginn an fanden zahlreiche Wahlveranstaltungen statt, am aktivsten war die Deutsche Demokratische Partei (DDP). Zu deren Kandidaten gehörte auch der Politikwissenschaftler und Journalist Theodor Heuss, der oft als Feriengast nach Murrhardt kam und nach dem Zweiten Weltkrieg erster Bundespräsident wurde.

Die DDP gründete eine Ortsgruppe in der Walterichstadt, wobei die Verantwortlichen die Hoffnung zum Ausdruck brachten, „dass die Gesamtgemeinde Murrhardt wie in den Zeiten des Kaisertums in der neu zu schaffenden deutschen Republik auf der Bahn des Freisinns und Fortschritts zu finden sein wird“.

Frauen sollten von ihrem

Wahlrecht Gebrauch machen

Die SPD, die in Murrhardt schon seit einigen Jahren eine Ortsgruppe hatte, rief besonders die Frauen dazu auf, erstmals von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um der damit verbundenen Verantwortung und Verpflichtung gerecht zu werden. Und die Wahlwerbung war erfolgreich: Die demokratischen Parteien SPD und DDP gewannen die meisten Stimmen, sowohl bei der Wahl zur Landesversammlung als auch bei der Wahl zur Nationalversammlung.

Im Januar 1919 waren 2243 Bürger der Walterichstadt wahlberechtigt. Bei der Wahl zur Landesversammlung am 12. Januar 1919 waren 1830 Stimmen gültig, davon entfielen 758 auf die SPD, 749 auf die DDP, dagegen nur 167 auf die Württembergische Bürgerpartei (WBP) und 156 auf den Württembergischen Bauern- und Weingärtnerbund (WBWB). Bei der Wahl zur Nationalversammlung waren 1885 Stimmen gültig: 814 stimmten für die SPD, 690 für die DDP, 226 für den WBWB und 155 für die Bürgerpartei.

Volksstaat führt das

Verhältniswahlrecht ein

Im März wurde das neue württembergische Gesetz über das Gemeindewahlrecht und die Gemeindevertretung erlassen. Damit führte der Volksstaat das Verhältniswahlrecht ein mit dem Ziel, dass alle gesellschaftlichen Gruppen entsprechend ihrem Anteil an Wählerstimmen im Gremium vertreten sind. Es war verbunden mit der Umrechnung der Stimmen in Mandate nach dem Höchstzahlverfahren des belgischen Mathematikprofessors Victor d’Hondt.

Vorher galt das Mehrheitswahlrecht, bei dem nur Kandidaten, die die (absolute) Mehrheit der Stimmen erhielten, einen Sitz im zu wählenden Gremium gewannen. Erstmals hatten die Wähler auch die Möglichkeit des Kumulierens, also der Vergabe von mehreren Stimmen für einen Kandidaten, und des Panaschierens, wobei sie Kandidaten von anderen Listen auf die favorisierte schreiben konnten. Durch dasselbe Gesetz wurde auch der Bürgerausschuss als Vertretung der Bürgerschaft und Kontrollgremium gegenüber dem Gemeinderat abgeschafft: Dabei gingen die Befugnisse des Bürgerausschusses auf den Gemeinderat über. Am 11. Mai fanden in ganz Württemberg Gemeinderatswahlen statt. Der Gemeinderat der Walterichstadt umfasste wie heute 18 Sitze, damals allerdings zehn für die Stadt und acht für die „Teilgemeinden“, sprich Teilorte. Der Wahlzettel umfasste drei Listen mit jeweils 18 Kandidaten. Die erste stellte der Bürgerverein Murrhardt, eine Wählervereinigung ähnlich den heutigen „freien Wählern“, die zweite eine Listengemeinschaft aus DDP, Bürgerpartei und WBWB mit zwei Frauen, Lydia Wohlfarth und Gertrud Schippert, und die dritte die SPD. 2350 Personen waren im Mai 1919 wahlberechtigt, Wahllokale waren das Rathaus, das Gasthaus „Schatten“ sowie das Knabenschulgebäude in der Unteren Schulgasse. Dort wählten alle Murrhardter, auch die Einwohner der Teilorte, die Wahlbeteiligung betrug rund 55 Prozent. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen waren für sechs Jahre gewählt.

So vertraten die Stadt je zwei Kandidaten der SPD und der Listengemeinschaft sowie einer vom Bürgerverein, während alle vier Vertreter der Teilorte Kandidaten der Listengemeinschaft waren. Für drei Jahre gewählt wurden die Kandidaten mit den nächsthöchsten Stimmenzahlen.

Dazu gehörten drei Kandidaten der Listengemeinschaft sowie je einer der SPD und des Bürgervereins für die Stadt, die vier Teilortsvertreter kamen wiederum von der Listengemeinschaft. Unter den neuen Gemeinderäten waren viele Handwerker, Geschäftsleute, Gastwirte, Bauern und Landwirte sowie Teilortsanwälte.

Die Aufnahme zeigt Stadtschultheiß Karl Blum (vordere Reihe Mitte) im Kreise der Mitglieder des Gemeinderats und des Bürgerausschusses im Juni 1919. Blum lenkte 32 Jahre lang die Geschicke der Walterichstadt. Foto: MZ- und Stadtarchiv

Die Aufnahme zeigt Stadtschultheiß Karl Blum (vordere Reihe Mitte) im Kreise der Mitglieder des Gemeinderats und des Bürgerausschusses im Juni 1919. Blum lenkte 32 Jahre lang die Geschicke der Walterichstadt. Foto: MZ- und Stadtarchiv

Info
Verfassungsgebende Landesversammlung Württemberg, verfassungsgebende Nationalversammlung und Parteien

Am 12. Januar 1919 erfolgte die Wahl zur verfassungsgebenden Landesversammlung Württemberg und brachte der parlamentarischen Demokratie den Sieg. Die Sozialdemokraten erhielten 52, die Demokraten und Nationalliberalen zusammen 38 und das Zentrum 31 Mandate. Die drei Parteigruppierungen der sogenannten Weimarer Koalition, die die Regierung stützten, konnten somit vier Fünftel aller Abgeordneten auf sich vereinigen. Zum Lager der Republikgegner zählte die aus Bauernbund, Weingärtnerbund und Bürgerpartei bestehende monarchistische Rechte mit 25 Mandaten sowie die radikale Linke der USPD mit lediglich vier Mandaten. Unter den 150 Abgeordneten waren 13 Frauen.

Am 25. September 1919 trat die neue Landesverfassung in Kraft, Württemberg wurde eine demokratische Republik. Der Landtag übte repräsentativ für das Volk die Staatsgewalt aus; er war für die Gesetzgebung zuständig und konnte auch die Regierung bestimmen. Für besondere Fälle waren Volksabstimmungen vorgesehen. Nach jeder Landtagswahl musste der Ministerpräsident, der den Namen Staatspräsident führte, neu gewählt und die Regierung neu gebildet werden.

Aus der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 ging die SPD als stärkste Fraktion hervor. Sie stellte 165 von 423 Mandatsträgern. Zweitstärkste Partei wurde die katholische Zentrumspartei mit 91 Abgeordneten. Die linksliberale DDP errang 75 Mandate, die rechtsliberale DVP erhielt 19 Sitze. Die als Sammelbecken rechtskonservativer, antisemitischer und völkischer Gruppierungen gegründete monarchistische Deutschnationale Volkspartei (DNVP) kam auf 44 Sitze, die linke USPD (Unabhängige SPD) auf 22 Abgeordnete. Am 6. Februar trat die Nationalversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Auch aufgrund der revolutionären Situation in Berlin fiel die Wahl des Orts auf das entlegene Weimar.

Zu den Hauptaufgaben der Nationalversammlung zählte die Etablierung einer provisorischen Zentralgewalt. Nach der Wahl Friedrich Eberts zum vorläufigen Reichspräsidenten durch die Nationalversammlung und der Beauftragung Philipp Scheidemanns mit der Regierungsbildung am 11. Februar 1919 konnte die „Weimarer Koalition“ aus SPD, Zentrum und DDP ihre Arbeit aufnehmen. Unter dem militärischen Druck der Alliierten stimmte die Nationalversammlung am 23. Juni 1919 dem Versailler Vertrag zu.

Eine neue Verfassung musste ausgearbeitet werden, die den gewandelten Verhältnissen Rechnung trug. Sie sollte den Rahmen für wirtschaftlichen Aufschwung und gesellschaftliche Veränderungen schaffen. Am 31. Juli 1919 beschloss die Nationalversammlung die Verfassung der Weimarer Republik, die am 14. August in Kraft trat. Ab dem 30. September fanden die Sitzungen der Nationalversammlung in Berlin statt.

Die am 20. November 1918 gegründete, linksliberale bürgerliche Deutsche Demokratische Partei (DDP) identifizierte sich mit der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik und bekannte sich zu individueller Freiheit und sozialer Verantwortung. Aus ihren Reihen kamen die Politiker, die entscheidend die Weimarer Verfassung mitgestalteten. Die DDP strebte einen föderalen Einheitsstaat an.

In Zusammenarbeit mit der SPD suchte sie einen Ausgleich zwischen den sozial- und wirtschaftspolitischen Vorstellungen von Arbeiterschaft und Bürgertum. Sie unterstützte das Prinzip der Privatwirtschaft, forderte jedoch staatliche Interventionsmöglichkeiten, klare Bekenntnisse zum Liberalismus und zum parlamentarischen System. Mit 18,5 Prozent der Stimmen 1919 in die Nationalversammlung gewählt, bildete die DDP mit der SPD und der (katholischen) Zentrumspartei die „Weimarer Koalition“.

Der 1919 entstandene Württembergische Bauern- und Weingärtnerbund (WBWB) war eine Interessenpartei. Ihr Schwerpunkt lag in den überwiegend evangelisch geprägten Oberämtern von Altwürttemberg und Hohenlohe, wo früher die Liberalen der Demokratischen Volkspartei stark waren. Der WBWB übernahm für die ländliche evangelische Bevölkerung Württembergs eine ähnliche Rolle wie die Zentrumspartei für die Katholiken. Darum kümmerte er sich auch um die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur.

Die Württembergische Bürgerpartei war die Landespartei der rechtskonservativen Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). In ihr sammelten sich nach dem Ersten Weltkrieg die Mitglieder der Konservativen und des rechten Flügels der nationalliberalen Deutschen Partei sowie viele ehemals parteilose Bürger. Die Bürgerpartei lehnte die Weimarer Republik ab. Im Programm von 1919 verzichtete sie zwar auf ein Bekenntnis zur untergegangenen Monarchie und stellte die Mitwirkung in jeder Staatsform in Aussicht, doch die Mitglieder wünschten eine Rückkehr zum Königreich Württemberg.

Quellen: Internetportal „Lebendiges Museum Online“ und verschiedene Seiten zur Geschichte Württembergs

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Erstellt:
10. August 2019, 06:00 Uhr

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