Neue Pläne der EU

Muss man bald jedes Jahr zum TÜV?

TÜV bald jährlich? Die EU plant neue Regeln für alte Autos. Ab 10 Jahren soll jährlich geprüft werden.

Muss man bald jährlich zur Hauptuntersuchung?

© Anne Czichos / shutterstock.com

Muss man bald jährlich zur Hauptuntersuchung?

Von Lukas Böhl

Die Europäische Kommission hat am 24. April 2025 weitreichende Änderungen für die regelmäßige technische Inspektion von Fahrzeugen vorgeschlagen. Ziel ist es, Straßen sicherer zu machen, die Luftqualität zu verbessern und den digitalen Wandel im Straßenverkehr voranzutreiben.

Ältere Autos sollen öfter zur HU

Der Vorschlag sieht vor, dass Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren künftig jährlich zur technischen Prüfung müssen. Bislang ist in den meisten EU-Ländern – darunter Deutschland – eine zweijährige Prüfpflicht üblich. Diese neue Regelung betrifft damit vor allem ältere Fahrzeuge, die statistisch gesehen häufiger sicherheitsrelevante Mängel aufweisen und überdurchschnittlich hohe Emissionen verursachen.

Zeitplan für das Inkrafttreten

Die Vorschriften sind derzeit ein Vorschlag der Europäischen Kommission und müssen noch vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten können. Ein konkretes Datum für die verbindliche Anwendung der neuen Regeln steht daher noch nicht fest. Die Umsetzung könnte, wie bei ähnlichen EU-Gesetzgebungsverfahren, nach der Verabschiedung noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen, bevor die Vorschriften in allen Mitgliedstaaten gelten.

Weitere geplante Neuerungen

Neben der neuen Prüf-Frequenz für ältere Fahrzeuge enthält das Paket weitere Reformen:

  • Digitale Prüf- und Zulassungsbescheinigungen: Künftig sollen alle Nachweise auch elektronisch gespeichert und europaweit abrufbar sein.
  • Neue Emissionsprüfungen: Mit modernen Methoden sollen Fahrzeuge mit überhöhtem Ausstoß von ultrafeinen Partikeln oder Stickoxiden besser identifiziert werden.
  • Einheitliche Datenbanken: Kilometerstände und Prüfdaten sollen EU-weit gespeichert und ausgetauscht werden, um Betrug zu verhindern.
  • Gegenseitige Anerkennung: Wer sein Fahrzeug z. B. im Urlaub in einem anderen EU-Land prüfen lässt, soll diese Prüfung sechs Monate lang auch im Heimatland anerkennen lassen können.

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Erstellt:
29. April 2025, 11:06 Uhr

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