Europapark macht Ernst

Neue Attraktionen im Europapark – doch Raucher müssen sich jetzt umstellen

Ab Juni gilt im Europa-Park das verschärfte Nichtrauchergesetz. Wer nicht die ausgewiesenen Zonen nutzt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Raucher müssen sich in Zukunft im Europa-Park auf ausgesuchte Bereiche beschränken.

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Raucher müssen sich in Zukunft im Europa-Park auf ausgesuchte Bereiche beschränken.

Von Eberhard Wein

Die Euro-Mir startet in ihre letzte Saison, das Fürstentum Monaco bekommt seinen eigenen Themenbereich, doch die größte Neuheit im Europapark kommt auf Raucher zu: Künftig darf auf dem Gelände nur noch auf speziell ausgewiesenen Flächen geraucht werden. Der Erlebnispark setzt damit das verschärfte Nichtrauchergesetz des Landes Baden-Württemberg um, das vom 1. Juni an gilt und das Rauchen in Freizeiteinrichtungen auch an der freien Luft einschränkt.

Bereits zum Saisonauftakt an diesem Wochenende seien insgesamt acht Raucherbereiche im Park eingerichtet worden, teilt der Europapark mit. Sie finden sich am Eingang und in den Themenbereichen Deutschland, England, Portugal, Frankreich, Kroatien, Liechtenstein und Österreich und seien auf Schildern und in der App ausgewiesen. Nur noch dort ist das Rauchen erlaubt. Man wolle den Gästen dadurch erleichtern, sich schon jetzt auf die neue Regelung einzustellen.

Europapark: Bußgelder von bis zu 500 Euro

Gemäß Landesgesetz bezieht sich das Rauchverbot auch auf E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer sowie Wasserpfeifen und vergleichbare Produkte, bei denen Rauch oder Dampf entsteht. Aschenbecher außerhalb der Raucherzonen wurden bereits entfernt. Teilweise wurden sie auch bepflanzt.

Strafen werden allerdings erst vom 1. Juni an fällig. Das Landesgesetz, das auch für Spielplätze und Freibäder gilt, sieht bei einem Erstverstoß ein Bußgeld von bis zu 200 Euro vor. Bei mehrmaligen Verstößen innerhalb eines Jahre sind auch bis zu 500 Euro möglich. Für Veranstalter und Betreiber kann es besonders teuer werden. Stellen sie die Einhaltung des Nichtraucherschutzes nicht sicher, sind Bußgelder von 3300, bei mehrmaligen Verstößen bis zu 6500 Euro möglich.

Beim Konkurrenten Tripsdrill in Cleebronn (Kreis Heilbronn) ist hingegen keine Anpassung nötig. Dort ist das Rauchen schon bisher auf dem Gelände untersagt. Dasselbe gilt für das Wildtierparadies.

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Erstellt:
27. März 2026, 10:26 Uhr
Aktualisiert:
27. März 2026, 10:42 Uhr

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