Gesetzesreform
Neues Heizgesetz – Grüne warnen vor Kostenfalle für kleine Betriebe
Gibt es im Entwurf für das neue Heizgesetz eine Regelungslücke? Das könnte aus Sicht der Grünen Folgen für den Mittelstand haben.
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Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen (Archivbild).
Von red/dpa
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnt beim geplanten neuen Heizgesetz vor einer Kostenfalle für kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien und Pflegedienste. Dröge sagte der Deutschen Presse-Agentur, Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) habe Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes auf den Mittelstand offenbar völlig vergessen. „Was für ein Armutszeugnis für eine Wirtschaftsministerin, die sich nicht um die Wirtschaft kümmert.“ Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über eine Regelungslücke im Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz berichtet.
Im Bundestag wird am Donnerstag zum ersten Mal über die Reform des von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen „Heizungsgesetzes“ beraten.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt, wenn Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund: Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen. Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte.
Laut Gesetzentwurf gilt die Bremse für „Wohnraummietverhältnisse“. Dazu sagte Dröge: „Während es eine Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter gibt, gilt dies für das Gewerbe offensichtlich nicht. Das bedeutet, dass hunderttausende kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien, Handwerker und Pflegedienste von hohen Mehrkosten alleine betroffen sind.“
Gesetzesreform
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz will die schwarz-rote Koalition den Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes kippen, die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für Bestandsgebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Geplant ist künftig, dass neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen.
