Klimaschutz

Novelle des Klimaschutzgesetzes wird entschärft

Die geplante Novelle des Klimaschutzgesetzes kommt in einem Punkt nicht so hart wie von den Kommunen befürchtet. Von seinen Klimazielen rückt das Land aber nicht ab.

In den Klimaanpassungskonzepten müssen Landkreise auch Wege für den Umgang mit Trockenheit finden.

© IMAGO/Martin Wagner

In den Klimaanpassungskonzepten müssen Landkreise auch Wege für den Umgang mit Trockenheit finden.

Von Annika Grah

Die Kommunen im Land können aufatmen. Die strengen Energieeinsparungen, die das Land mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes umsetzen wollte, kommen so erst einmal nicht. In einer Kabinettsvorlage zu dem am Dienstag verabschiedeten Entwurf heißt es, die Änderungen würden zurückgestellt. Jetzt geht der Gesetzentwurf in den Landtag.

Eigentlich hatte das Land mit der Novelle EU- und Bundesvorgaben im Energieeffizienzbereich umsetzen wollen. Unter anderem Gemeindetagspräsident Steffen Jäger hatte bemängelt, dass die Maßnahmen ohne Gegenfinanzierung umgesetzt werden sollten. Nach Einschätzung der kommunalen Landesverbände wären dafür Milliarden notwendig. Weil der Bund nun seinerseits eine Novellierung des Energieeffizienzgesetzes plant, ist die Umsetzung vertagt worden.

Klimaziele bleiben Maßstab

An anderen Plänen hält das Land aber fest. So sollen Wärmenetze bis Ende 2040 vollständig klimaneutral betrieben werden – der Bund schreibt das erst für 2045 vor. Damit bleibt das Land bei seinem ehrgeizigen Ziel, fünf Jahre vor dem Bund klimaneutral zu werden. Baden-Württemberg hat bei der Wärmeplanung einen Vorsprung, denn das Land hatte den 104 Stadtkreisen und großen Kreisstädten bereits bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung vorgeschrieben – deutlich früher als der Bund.

Der CDU-Politiker Raimund Haser begrüßte die Einigung: „Wir haben uns für die Kommunen stark gemacht und eine Verlängerung der Fristen zur Erstellung der Klimaanpassungskonzepte erreicht“, betonte er. Der Entwurf sieht nun vor, dass große Städte und Landkreise Klimanpassungskonzepte, die Maßnahmen etwa für Extremwetterereignisse oder Wassermangel vorsehen, erst bis 2031 vorlegen müssen.

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Erstellt:
24. Juni 2025, 15:40 Uhr

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