Ex-Spitzenpolizist des Landes

Prozess um Polizeiinspekteur – Anwälte beantragen Einstellung des Verfahrens

Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes muss sich noch einmal vor Gericht verantworten. Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft zum Auftakt schwere Vorwürfe.

Der Angeklagte in einem Prozess wegen Bestechlichkeit steht in einem Saal des Landgerichts Stuttgart.

© Marijan Murat/dpa/Marijan Murat

Der Angeklagte in einem Prozess wegen Bestechlichkeit steht in einem Saal des Landgerichts Stuttgart.

Von red/dpa/lsw

Im neuen Verfahren gegen den vom Dienst suspendierten Inspekteur der Polizei hat die Verteidigung zum Auftakt die Einstellung des Verfahrens beantragt. Ihr Mandant könne nicht mehrfach wegen derselben Tat angeklagt werden, argumentieren die Anwälte des Polizeibeamten. Sie kritisierten noch vor Verlesung der Anklage mit Blick auf die Staatsanwaltschaft einen „öffentlichen Vernichtungsfeldzug“ gegen den 53-jährigen Polizisten und sprachen von einer „öffentlichen Hinrichtung“ des Inspekteurs und seiner Familie. Ihr Mandant sei „Opfer einer beispiellosen staatlichen Mobbingkampagne“.

Die Verteidigung betrachtet den Kneipenbesuch, der zum ersten Prozess führte, und das Skype-Telefonat, das nun Gegenstand des zweiten Verfahrens ist, als rechtlich verbunden.

Zwei Verfahren - eine Tat?

Dem Polizeibeamten war im ersten Prozess zur Last gelegt worden, eine junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch sexuell bedrängt zu haben. Der Inspekteur war aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig. 

Nun steht der Inspekteur wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes soll der Hauptkommissarin wenige Tage nach dem Kneipenbesuch in einem Telefonat angeboten haben, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlässt. Nach dem Gespräch hatte die Kommissarin den Vorfall der Landespolizeipräsidentin gemeldet. 

Der Vorwurf der Bestechlichkeit war nicht Teil der Anklage im ersten Verfahren. Der Inspekteur selbst wollte sich laut seiner Anwältin nicht zu den Vorwürfen äußern. Auch im neuen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

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Erstellt:
12. Mai 2026, 10:16 Uhr

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