Konflikt um Arktisinsel

Rasmussen: Grönland-Deal beendet „hoffentlich“ Unsicherheit

Nach einem langen und zähen Streit zeichnet sich mit Blick auf Grönland eine Einigung mit den USA ab. Dänemarks Außenminister Rasmussen blickt hoffnungsvoll auf die kommende Woche.

Das Militärschiff HDMS Knud Rasmussen der Königlich Dänischen Marine patrouilliert in der Nähe von Nuuk. (Archivbild) (zu dpa: «Rasmussen: Grönland-Deal beendet «hoffentlich» Unsicherheit»)

© Evgeniy Maloletka/AP/dpa

Das Militärschiff HDMS Knud Rasmussen der Königlich Dänischen Marine patrouilliert in der Nähe von Nuuk. (Archivbild) (zu dpa: «Rasmussen: Grönland-Deal beendet «hoffentlich» Unsicherheit»)

Der dänische Außenminister Lars Løkke Rasmussen hofft nach dem verkündeten Durchbruch im Streit um die Arktisinsel Grönland auf mehr Stabilität. Eine langanhaltende Unsicherheit werde hoffentlich bald durch ein verbindliches Abkommen beendet, teilte Rasmussen auf der Plattform Facebook mit. „Nächste Woche könnte eine gute Woche werden ... für Grönland, Dänemark und die USA“, schrieb er.

Rasmussen zufolge soll das Abkommen die Sicherheit in der Arktis und im Nordatlantik stärken und damit auch die gemeinsame Sicherheit in der Nato und in Europa - unter Wahrung der „roten Linien“ des Königreichs Dänemark.

Unterschiedliche Darstellung der Vereinbarung

Die USA, Dänemark und Grönland hatten am Freitagabend überraschend einen Durchbruch im Streit um die größte Insel der Welt verkündet. In der kommenden Woche werde voraussichtlich ein Abkommen mit den USA unterzeichnet, teilten die Regierungen von Dänemark und Grönland mit.

US-Präsident Donald Trump hingegen erklärte, das Abkommen sei schon besiegelt. Dem Republikaner zufolge sichern sich die USA mit der Vereinbarung etwa weitreichende Befugnisse und Kontrolle über die Arktisinsel, die zwar weitgehend autonom ist, aber zum dänischen Hoheitsgebiet gehört.

Die dänische und grönländische Seite bestätigten die Darstellungen Trumps in dieser Form nicht und äußerten sich deutlich zurückhaltender. Zum konkreten Inhalt des Abkommens und den Rechten oder Pflichten der Vertragsparteien machten sie zunächst keine Angaben.

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Erstellt:
19. September 2026, 11:58 Uhr

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