Rentenkommission
Rente mit 63 – wer sie bekommt und was sich ändert
Wer darf früher in Rente? Die „Rente mit 63“ ist komplizierter als ihr Name vermuten lässt, und könnte schon bald der Vergangenheit angehören.
© imago/Steinach
Gesundheitliche Probleme und biografische Brüche zwingen oft zur Rente mit 63 – in Zukunft geht das wohl nur noch mit heftigen Abschlägen.
Von Michael Maier
Der Begriff „Rente mit 63“ ist durch die Rentenkommission der Merz-Regierung in aller Munde – und trotzdem wird er häufig missverstanden. Die Bezeichnung beschreibt umgangssprachlich verschiedene Wege des vorgezogenen Renteneintritts.
Vor allem gemeint ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren. Diese Rentenform wurde 2014 auch unter dem Namen „Nahles-Rente“ bekannt, um Lebensleistung zu honorieren – allerdings gilt sie für Jahrgänge ab 1953 mit stufenweise steigenden Altersgrenzen.
Die damalige SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles hatte die Maßnahme auch als Abkehr von der Hartz-IV-Politik unter ihren Vorgängern Schröder und Müntefering verstanden. Mit Klingbeil und Merz scheint es nun wieder in eine unsozialere Richtung zu gehen – die abgehalfterte Ministerin Nahles ist inzwischen Chefin der Bundesagentur für Arbeit und hat dort aktuell mit wachsenden Defiziten zu kämpfen.
Rente mit 65 – ab 35 oder 45 Versicherungsjahren?
- Mit Abschlägen: Mit mindestens 35 Beitragsjahren können Versicherte als langjährig Versicherte ab 63 in Rente gehen. Allerdings müssen sie dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen: 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze, maximal 14,4 %. Der früheste Zeitpunkt soll sich nun „zeitnah) von 63 auf 64 verschieben und weiter an das auf 67 steigende Regeleintrittsalter angepasst werden.
- Abschlagsfrei (ab 45 Versicherungsjahren): Wer viereinhalb Jahrzehnte Berufstätigkeit nachweisen kann, hat dagegen Anspruch auf die abschlagsfreie Frührente. Das Mindestalter steigt jedoch je nach Geburtsjahrgang. Für Jahrgänge ab 1964 liegt es bereits bei 65 Jahren. Diese „abschlagsfreie vorgezogene Rente für besonders langjährig Versicherte“ soll nun komplett abgeschafft werden.
Angerechnet werden auf die Beitragsjahre unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten (bis 10 Jahre pro Kind), Pflegezeiten, ALG-I-Bezug sowie Wehr- und Zivildienst. Nicht immer voll anerkannt werden hingegen Schulzeiten, Studium und ALG II/Bürgergeld.
Wie beliebt ist die Rente mit 63?
Die Frührente ist sehr beliebt – und teurer als erwartet. Bei der Einführung der abschlagsfreien Frührente rechnete man mit 200.000 bis 214.000 neuen Frührentnern pro Jahr. Tatsächlich lag die Zahl seitdem im Schnitt bei rund 250.000 pro Jahr, im Jahr 2024 sogar bei 270.000. Mehr als die Hälfte aller Rentner geht heute vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand.
Rentenkommission 2026
Am 23. Juni 2026 überreichen die Kommissionsvorsitzenden Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise ihren bereits vorher durchgestochenen Abschlussbericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas.
Das Dokument enthält 33 Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung der Altersversorgung. Hintergrund sind die demografischen Veränderungen der kommenden Jahrzehnte: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen. Laut Rentenversicherungsbericht 2025 steigt der Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent bis Ende der 2030er Jahre auf gut 21 Prozent.
Empfehlung zur Abschaffung der Rente mit 63
Die neben der Witwenrente wohl umstrittenste Forderung der Rentenkommission: Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren soll komplett fallen. Für Menschen mit schweren Krankheiten könnte es jedoch neue Ausnahmeregelungen geben – möglicherweise mit mehr bürokratischen Schikanen als bisher.
Neue „Hacklerregelung“ statt Rente mit 63?
Während Ökonomen die Vorschläge überwiegend begrüßen, laufen Gewerkschaften und Opposition Sturm. Die Grünen signalisieren zwar Zustimmung zur Abschaffung der Rente mit 63, knüpfen dies aber an bessere Schutzregelungen für gesundheitlich belastete Arbeitnehmer. So gibt es im benachbarten Österreich zum Beispiel eine „Hacklerregelung“ – also Ausnahmen für langjährig schuftende Schwerarbeiter, die teilweise der deutschen „Nahles-Rente“ entsprechen, denn diese wurde vor einem Jahrzehnt ja nicht ohne Grund eingeführt.
Wichtig zu verstehen: Die Empfehlungen sind noch keine Gesetze. Es entscheiden nicht „Professoren im Elfenbeinturm“, sondern die gewählten Volksvertreter in einem politisch schwierigen Umfeld kurz vor anstehenden Landtagswahlen. Gut möglich, dass der Bundestag nur einen Teil der Vorschläge übernimmt. Bei der „Rente mit 63“ scheint man sich aber weitgehend einig zu sein – sie könnte schon 2027 abgeschafft werden. Man darf gespannt sein, wie es der SPD-Wähler quittiert.
