Rentenkommission will es

Rentensplitting: Wie funktioniert das?

Oft sind die Rentenansprüche von Ehepartnern unterschiedlich hoch. Per Rentensplitting kann partnerschaftlich geteilt werden, was seit Eheschließung gesammelt wurde. Was sind die Vor- und Nachteile?

 

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Von Markus Brauer/dpa

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission zieht offenbar ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern in Erwägung.

Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben

Das geht aus dem Terminplan der Rentenkommission hervor, der auch Reformvorschläge enthält und über den das „Handelsblatt“ berichtet. Beim Rentensplitting gibt die Person mit den höheren Ansprüchen auf gesetzliche Rente einen Teil ihrer Anwartschaft an den oder die andere ab. Auf diese Möglichkeit weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Auch eingetragene Lebenspartner können das nutzen.

Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen. Entschieden ist eine entsprechende Empfehlung der 13 Mitglieder der Kommission aus Politik und Wissenschaft indes noch nicht.

Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt. So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen- oder Witwerrente, später kategorisch aus.

Rente fair teilen: Wie das Splitting für Paare funktioniert

Rentenansprüche fair verteilen: Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn jemand in einer Partnerschaft wegen der Kinder beruflich kürzergetreten ist.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Die Ehe wurde nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen. Bestand sie schon früher, müssen beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren worden sein.
  • Beide Partner müssen 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
  • Eine Erklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Die in der Regel gemeinsame Erklärung kann frühestens sechs Monate, bevor die jüngere Person die Regelaltersgrenze erreicht, abgegeben werden. Nach dem Tod eines Partners oder der Partnerin kann auch nur der oder die Hinterbliebene entscheiden.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Die Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe kommen in einen Topf und werden gleichmäßig aufgeteilt. Grundsätzlich also eine faire Lösung.

  • Vorteil: Bei der erhöhten Rentenzahlung bleibt es auch dann, wenn der oder die andere stirbt. Selbst wenn man dann noch einmal neu heiratet, wird die Rente weiter gezahlt. Das ist anders als bei der Hinterbliebenenrente. Diese schließt sich übrigens mit dem Rentensplitting aus.
  • Eben darin kann ein Nachteil liegen: Es geht nur das eine oder das andere, und hat man sich einmal für das Rentensplitting entschieden, ist das verbindlich. Für das Splitting entscheiden kann man sich allerdings auch noch, wenn man bereits eine Witwen- oder Witwerrente erhält. Nur rückgängig ist es nicht mehr zu machen.

Vorher alles durchrechnen

Weil die finanziellen Auswirkungen individuell sehr unterschiedlich sein können, sollte man sich vor so einer Entscheidung gut beraten und berechnen lassen, was im konkreten Fall besser ist. Lohnen kann sich das Rentensplitting etwa dann, wenn man schon eine eigene Rente bezieht und das Einkommen so hoch ist, dass eine Witwen- oder Witwerrente gar nicht ausgezahlt würde.

Die Deutsche Rentenversicherung berät dazu kostenfrei. Die wichtigsten Informationen finden Interessierte außerdem in den DRV-Broschüren „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ und „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, herunterzuladen auf Deutsche-Rentenversicherung.de.

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Erstellt:
8. Juni 2026, 11:24 Uhr
Aktualisiert:
8. Juni 2026, 11:55 Uhr

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