In sechs Bundesländern

Rückruf von gefrorenen Rösti-Fries wegen Fremdkörpern

Kunden in mehreren Bundesländern sollen „Snackmaster Rösti-Fries“ nicht essen. Der Hersteller rät vom Verzehr ab und bietet eine Rückgabe auch ohne Kassenbon an.

Betroffene Packungen können auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet. (Symbolbild)

© Sina Schuldt/dpa

Betroffene Packungen können auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet. (Symbolbild)

Der Hersteller Schne-frost Ernst Schnetkamp GmbH ruft gefrorene „Snackmaster Rösti-Fries“ wegen Fremdkörpern zurück. Es handelt sich um die 450 Gramm-Beutel mit der Chargennummer L6239 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2028, wie der Hersteller aus Niedersachsen auf seiner Internetseite mitteilte. 

Vom Verzehr wird dringend abgeraten, da eine Kontamination mit harten, beigefarbenen Kunststoffteilen nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Tüten wurden in Teilen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei Netto verkauft. Betroffene Packungen können auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet.

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Erstellt:
9. September 2026, 15:04 Uhr

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