Schädlich für Mensch und Tier

Stadtverwaltung weist auf Taubenfütterungsverbot hin

MURRHARDT (pm). Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Murrhardt erneut auf das Taubenfütterungsverbot hin, das Teil der Polizeiverordnung ist. Demnach dürfen Geflügel wie Tauben, Enten, Gänse und Schwäne auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.

Das Füttern von Stadttauben schadet nicht nur den Tieren, sondern auch Menschen, Denkmälern und Gebäuden, die vom Kot der Vögel in unterschiedlicher Weise betroffen sind, schreibt die Stadt in einer Pressenotiz. Für die Tauben wurde im vergangenen Jahr extra ein Taubenschlag eingerichtet, in dem sie ausreichend Nahrung bekommen. Ein Überangebot von Nahrung, das durch das Füttern entsteht, sorgt außerdem dafür, dass die Vögel häufiger brüten und sich dadurch stärker vermehren. Wer gegen das Fütterungsverbot im öffentlichen Raum verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen, so die Stadt.

Zum Artikel

Erstellt:
27. März 2019, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Murrhardt und Umgebung

Helfen mit Herz und Technik

Bei der Tafel Murrhardt mit rund 55 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern läuft derzeit die Umstellung von Papierlieferscheinen auf elektronische Datenerfassung mit spezieller Software.

Murrhardt und Umgebung

Neue alte Glocke darf nicht täglich läuten

Die Dorfgemeinschaft Neufürstenhütte möchte ihre historische Glocke aus dem Jahr 1849 wieder regelmäßig läuten lassen – dreimal täglich.Der Gemeinderat Großerlach lehnt das ab: Zu groß sei die Sorge wegen Lärmbeschwerden.