Pendlerpauschale steigt ab 2026

So hoch ist die Entlastung für Autofahrer

Kurzstreckenfahrer können sich freuen. Ab 2026 steigt die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer. So hoch fällt die Steuerentlastung aus.

Ab 2026 steigt die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent.

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Ab 2026 steigt die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent.

Von Lisa Klopp-Jaber

Das Steuerentlastungspaket 2025 wurde am 4. Dezember 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer steigt. Nach dem bisherigen System waren es 30 Cent je Kilometer bis 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

Ab wann könnten Pendler profitieren?

Laut dem Beschluss gilt die neue Pendlerpauschale ab dem 1. Januar 2026. Allerdings wurde die neue Regelung bisher nur vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz muss noch die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 19. Dezember 2025 angesetzt. Ob die neue Pendlerpauschale tatsächlich so kommt, hängt der Zustimmung vom Bundesrat ab. Bis dahin gibt es keine gesetzliche Wirksamkeit. Sollte der Bundesrat ablehnen oder Änderungen fordern, könnte das Inkrafttreten verzögert oder modifiziert werden.

Steuererleichterungen im Bundestag

Die Pauschale wird wie folgt berechnet (Stand: 2025):

  • Für die ersten 20 Kilometer: 0,30 € pro Kilometer.
  • Ab dem 21. Kilometer: 0,38 € pro Kilometer.

Ab 2026 ist, sofern die Gesetzesänderung umgesetzt wird, geplant, dass die Pauschale bereits ab dem ersten Kilometer mit 0,38 € angesetzt. Das Finanzamt berechnet automatisch für alle Arbeitnehmer einen sogenannten „Arbeitnehmer-Pauschbetrag“ (aktuell 1230 Euro) als Werbungskosten, ohne dass man Nachweise erbringen muss. Die Pendlerpauschale wirkt nur zusätzlich, wenn die Gesamtheit der Werbungskosten (inklusive Fahrtkosten, beruflicher Ausgaben etc.) über diesen Pauschbetrag hinausgeht. Ist dies der Fall, reduziert die Pendlerpauschale das zu versteuernde Einkommen. Mehr Kilometer oder mehr Arbeitstage bedeuten höhere Werbungskosten. Höhere Werbungskosten sorgen für größere Reduktion. Beispiel: Pendelt man regelmäßig 20 Kilometer an 220 Arbeitstagen, ergibt das 1320 Euro an Pauschale. Damit liegt man bereits über dem 1230 Euro-Pauschbetrag und die Differenz kann steuerlich wirksam werden.

Rechenbeispiele: So viel mehr ist drin

Hier sind einige konkrete Beispielrechnungen für das Jahr 2026 im Vergleich zur aktuellen Regelung (2025). Wir gehen von einer 5-Tage-Woche aus. Nach Abzug von Urlaub, Feiertagen und Krankheit tagen rechnen wir mit durchschnittlich 220 Arbeitstagen im Jahr.

Beispiel 1: Der Kurzstrecken-Pendler (10 km einfacher Weg)

  • 2025 (Alte Regelung): 10 km × 220 Tage × 0,30 € = 660 € Werbungskosten
  • 2026 (Neue Regelung): 10 km × 220 Tage × 0,38 € = 836 € Werbungskosten

Ergebnis: + 176 Euro mehr steuerlich absetzbar.

Beispiel 2: Der Mittelstrecken-Pendler (20 km einfacher Weg)

Die "magische Grenze", bis zu der bisher der niedrige Satz galt.

  • 2025 (Alte Regelung): 20 km × 220 Tage × 0,30 € = 1.320 € Werbungskosten
  • 2026 (Neue Regelung): 20 km × 220 Tage × 0,38 € = 1.672 € Werbungskosten

Ergebnis: + 352 Euro mehr steuerlich absetzbar.

Beispiel 3: Der Langstrecken-Pendler (50 km einfacher Weg)

Hier greift der Effekt nur auf den ersten 20 Kilometern, da ab Kilometer 21 sowieso schon 38 Cent galten.

  • 2025 (Alte Regelung): (20 km × 220 × 0,30 €) + (30 km × 220 × 0,38 €) = 1.320 € + 2.508 € = 3.828 €
  • 2026 (Neue Regelung): 50 km × 220 Tage × 0,38 € = 4.180 €

Ergebnis: Auch hier + 352 Euro mehr steuerlich absetzbar.

Die Pendlerpauschale senkt nicht per se die Steuerzahlung um den vollen Betrag. Sie reduziert nur das zu versteuernde Einkommen. Die effektive Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Je nach Steuersatz entsprechen die zusätzlichen abzugsfähigen Werbungskosten einem bestimmten Prozentsatz dieser zusätzlichen Werbungskosten. Zum Beispiel spart man bei 30 Prozent Steuersatz circa 30 Prozent des Betrags. Wenn die Entfernungspauschale beispielsweise 440 Euro zusätzlich bringt, reduziert sich die Steuerlast nicht um 440 Euro, sondern nur um den Anteil, der dem Steuersatz entspricht. Für Menschen mit kurzen Pendelwegen oder wenigen Arbeitstagen kann der Effekt sehr gering oder sogar null sein, wenn der Gesamtbetrag unter dem Pauschbetrag bleibt.

Abhängigkeit von Einkommen, Steuerklasse und Pendel-Umfang

Ob und wie viel Pendler durch die Pendlerpauschale sparen, hängt deutlich vom Einkommen, Anzahl der Arbeitstage, weiteren Werbungskosten, persönlichem Grundsteuersatz, Steuerklasse, Familienstand und Einkommen ab.

Wann die Pendlerpauschale wenig oder gar nichts bringt

Bleiben Gesamtausgaben (Fahrt und Werbungskosten) unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 Euro, bringt der Eintrag der Pendlerpauschale keinen steuerlichen Vorteil. Pendelt man selten, zum Beispiel wegen Homeoffice, Teilzeit, unregelmäßigem Arbeitsort oder wenigen Fahrtagen, kann der steuerliche Effekt sehr gering sein. Die Pendlerpauschale deckt oft nicht alle tatsächlichen Kosten, wie Fahrzeugunterhalt, Versicherung, Reparaturen. Sie ist nur eine Pauschale und kein vollständiger Ausgleich für real entstandene Kosten.

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Erstellt:
8. Dezember 2025, 08:10 Uhr

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