Von mäßig bis richtig viel
So unterschiedlich hoch ist die Pension für Beamte
Warum zahlen Beamte in Deutschland nicht in die Rentenkasse ein? Wird sich das in Zukunft ändern? Und was soll das bringen? Erfahren Sie hier wichtige Daten und Fakten zum Versorgungssystem für Beamte und wie es funktioniert.
© Imago/Wolfilser
Frei nach George Orwell („Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher als die anderen“): Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich, doch bei der Altersvorsorge sind manche gleicher.
Von Markus Brauer
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat ihre Forderung nach einem gemeinsamen Rentensystem für alle bekräftigt. Für Beamte könnte das im Alter spürbare Einbußen bedeuten. Die Forderung der SPD-Chefin ist populär, doch ist sie auch sinnvoll? Wer über solch grundlegende Veränderungen des Versorgungssystems für Beamte sinniert, sollte genau wissen, um welche Daten und Fakten es überhaupt geht. Ein Überblick:
Wie hoch ist die Zahl der Pensionäre?
Am 1. Januar 2025 gab es 1.418.800 Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,9 Prozent mehr als 2024. Zusätzlich bezogen 382.100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (plus 0,5 Prozent).
Wie hoch ist das durchschnittliche Ruhegehalt?
Die Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3416 Euro brutto im Monat. Das waren 5,4 Prozent mehr als im Januar 2024. Zehn Jahre zuvor hatte dieser Wert bei 2730 Euro gelegen. Das ergibt eine durchschnittliche jährliche Steigerung um rund 2,3 Prozent seit 2015.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für Pensionen?
Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2024 auf 56,9 Milliarden Euro. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 9 Milliarden Euro entsprach das wie im Jahr zuvor rund 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
- Pensionen von Bundesbeamten: Die durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge Anfang 2023 für Pensionäre (65 Jahre und älter) betrugen bei Männern im „unmittelbaren Bundesbereich“ 3480 Euro im Monat, bei Frauen 2980 Euro.
- Pensionen von Landesbeamten: Etwas höher ist das Ruhegehalt für Beamte aus dem Landesbereich: Es beträgt brutto 3820 Euro für Männer und 3150 Euro für Frauen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern sind davon abzuziehen.
- Vergleich: Gesetzliche Renten sind im Durchschnitt deutlich niedriger. Renten oberhalb von 3000 Euro brutto sind die absolute Ausnahme. Doch der Vergleich hinkt: So gibt es für Beamte – anders als für etwa die Hälfte der gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer – keine betriebliche Altersversorgung.
Wie hoch sind die Pensionen nach Besoldungsgruppen?
- Im einfachen Dienst (Besoldungsgruppen A3 bis A6) liegt die Pension in der Regel deutlich unter dem allgemeinen Bundesdurchschnitt und orientiert sich stattdessen an der Mindestversorgung. Diese liegt aktuell bei etwa 1900 Euro brutto im Monat.
- Die durchschnittliche Pension im mittleren Dienst (inklusive einfacher Dienst) liegt in Deutschland derzeit bei etwa 2300 bis 2600 Euro brutto im Monat.
- Die durchschnittliche Pension im gehobenen Dienst liegt in Deutschland bei rund 3410 Euro brutto im Monat. Spannbreite (brutto): Je nach Endstufe und Dienstzeit kann die Pension nach dem Höchstsatz (71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren) zwischen 2900 Euro (A9) und 4300 Euro (A13) liegen.
- Die durchschnittliche Pension im höheren Dienst in Deutschland liegt bei rund 4000 bis 5500 Euro brutto im Monat.
- Bundesweiter Durchschnitt: Über alle Laufbahngruppen hinweg beträgt das durchschnittliche Ruhegehalt 3240 bis 3416 Euro brutto
- Abzüge: Von diesen Bruttobeträgen müssen Ruheständler im Beamtenverhältnis noch Steuern sowie in der Regel Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 30 Prozent durch die Beihilfe abgedeckt) abziehen.
Die Höchstversorgung ist nach 40 Dienstjahren bei 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge gedeckelt. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz der Pensionäre beträgt dabei rund 66,7 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der letzten zwei Jahre.
