Altersvorsorge im Vergleich

Renten-Apfel und Pensions-Birne: Warum Obst nicht gleich Obst ist

Renten und Pensionen sind sich so ähnlich wie Äpfel und Birnen, heißt es immer wieder. Um im Bild zu bleiben: Bei beiden handelt es sich um Obst, doch unterscheiden sie sich beide erheblich voneinander.

 

© Imago/Sabine Gudath

 

Von Markus Brauer

Kann man Rente und Pension einfach miteinander vergleichen? Die Meinung der Lobbyisten, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und des Deutschen Beamtenbundes und Tarifunion dbb, hierzu ist eindeutig: „Die Pensionen von Beamten mit Renten gleichzusetzen, heißt ‚Äpfel mit Birnen‘ zu vergleichen. Denn es gibt grundlegende Systemunterschiede bei der Altersversorgung von Tarifbeschäftigten und Beamten.“

Stimmt das? Und wenn ja, welche Unterschiede sind das? Ein Überblick:

Was ist das Besondere an der Beamtenpension?

Bei Rente und Pension handelt es sich tatsächlich um zwei unterschiedliche Alterssicherungssysteme und Finanzierungsmodelle. Fachleute weisen darauf hin, dass Renten und Pensionen unterschiedlich finanziert werden und deshalb nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Beamtenpensionen werden direkt aus Steuermitteln bezahlt, zu denen Arbeitnehmer, Beamte, Unternehmen und andere Steuerzahler beitragen.

Beamte erwerben ihre Altersversorgung nicht über Rentenbeiträge, sondern über ihr Dienstverhältnis. Die Höhe der Pension richtet sich nach der Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Bezügen.

Nach langjähriger Tätigkeit kann die Versorgung bis zu 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge erreichen. Deshalb liegen die durchschnittlichen Ruhegehälter häufig deutlich über den gesetzlichen Altersrenten.

Viele Pensionäre waren zudem zuvor in vergleichsweise gut bezahlten Berufen des öffentlichen Dienstes tätig, etwa als Lehrer, Richter, Polizisten oder Verwaltungsbeamte.

Wer bekommt eine Rente?

  • Die gesetzliche Altersrente steht grundsätzlich allen Personen zu, die entweder gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Voraussetzung dafür ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren – Wartezeit genannt.
  • Zudem muss ein bestimmtes Alter erreicht werden, das seit 2021 schrittweise von 65 auf 67 Jahre ansteigt. Dieser Anpassungsprozess wird durch die gestiegene Lebenserwartung begründet.

Wer bekommt eine Pension?

  • Die Pension, auch Ruhegehalt genannt, ist eine Altersversorgung, die sowohl die Grundsicherung als auch die betriebliche Altersvorsorge (erste und zweite Säule) abdeckt. Sie wird aus Haushalten des Bundes und der Länder finanziert und regelmäßig angepasst, allerdings nach spezifischen Kriterien für den öffentlichen Dienst.
  • In Deutschland haben Beamte, Richter, Berufssoldaten, Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Anspruch auf Pension, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben.
  • Eine weitere Voraussetzung ist eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren. 

Wie berechnet sich die Pension?

  • Das Ruhegehalt für Beamte ergibt sich aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit sowie den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen: Zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zählen alle Perioden im Beamtenverhältnis, sofern keine Ausnahmen wie beispielsweise eine unbezahlte Beurlaubung oder ein unentschuldigtes Fehlen vorliegen.
  • Die anrechenbaren Bezüge richten sich in der Regel nach den Zahlungen der letzten zwei Dienstjahre vor der Pensionierung, was dazu führt, dass sie oft höher ausfällt als die gesetzliche Rente.
  • Für Beamte, die nach 1963 geboren wurden, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge können früher in den Ruhestand gehen. Pensionäre sind nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen und profitieren in der Regel von höheren Altersbezügen.

Wie hoch sind die Ausgaben für Pensionäre und Rentner?

Die Ausgaben für rund 1,4 Millionen Pensionäre beliefen sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2024 auf 65,9 Milliarden Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus:

  • 56,9 Milliarden Euro Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter
  • 9 Milliarden Euro Hinterbliebenenversorgung
  • Diese 65,9 Milliarden Euro entsprechen knapp einem Fünftel der gesamten Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung von rund 360 Milliarden Euro. Der größte Teil wurde durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert, ergänzt durch Zuschüsse des Bundes.

Vor welchen Herausforderungen stehen Renten und Pensionen?

Sowohl die gesetzliche Rente als auch die Beamtenversorgung stehen vor denselben demografischen Herausforderungen. Die Zahl älterer Menschen wächst, während die Zahl der Erwerbstätigen deutlich langsamer zunimmt. Dadurch steigt der Finanzierungsdruck in beiden Systemen.

Während bei der Rentenversicherung regelmäßig über Renteneintrittsalter, Beitragssätze und Rentenniveau diskutiert wird, richtet sich der Blick bei Pensionen vor allem auf die langfristigen Belastungen für die öffentlichen Haushalte.

An bereits erworbenen Pensionsansprüchen lässt sich allerdings nur wenig ändern. Sie genießen einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Umso intensiver wird über künftige Reformen diskutiert – etwa über stärkere Rücklagenbildung oder eine Begrenzung neuer Verbeamtungen auf klassische hoheitliche Aufgaben. (mit AFP-/dpa-Agenturmaterial)

Zum Artikel

Erstellt:
16. Juni 2026, 13:12 Uhr
Aktualisiert:
16. Juni 2026, 15:38 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen