Rechtsextremistisches Magazin

Staatsrechtler hält „Compact“-Verbot für „in hohem Maße problematisch“

Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextremistische Magazin verboten. Staatsrechtler Christoph Degenhart bezeichnet das als einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit.

 

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

 

Von red/epd

. Der Staatsrechtler Christoph Degenhart hält das Verbot des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ durch das Bundesinnenministerium für „rechtlich in hohem Maße problematisch“.

Degenhart sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstag), es handele sich um einen massiven Eingriff in die Freiheit der Presse auf dem Wege eines Vereinsverbots. Er habe „erhebliche Zweifel“, ob das Verbot einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält.

So erklärt Nancy Faeser das Verbot

Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot am Dienstag damit begründet, dass sich „Compact“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Das Magazin hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“, erklärte Ministerin Nancy Faeser (SPD).

Degenhart, ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof und emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig, sagte, selbst wenn man den Weg über das Vereinsverbot als juristisch gangbar erachte, wäre Artikel 5 des Grundgesetzes, der Schutz der Freiheit der Presse, zu beachten. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, „müssten dann in erheblichem Umfang strafbare und deshalb nicht durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Inhalte nachgewiesen werden“.

Beschränkungen der Pressefreiheit seien zulässig, wenn strafbare Inhalte verbreitet werden, sagte Degenhart, könnten aber auch dann seines Erachtens nur die jeweilige Ausgabe einer Publikation betreffen und kein Totalverbot rechtfertigen. Zudem falle Presserecht in die Zuständigkeit der Bundesländer. Das gelte auch für Verbote, die in dieser Form im Presserecht der Länder eben nicht vorgesehen sind, argumentierte Degenhart.

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Erstellt:
18. Juli 2024, 06:50 Uhr

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