Stadt will Familien und Betriebe entlasten

Der Murrhardter Gemeinderat beschließt, Gebühren für die Kinderbetreuung im April und Mai zu erlassen.

MURRHARDT (pm). In seiner vergangenen, nicht öffentlichen Sitzung hat sich der Murrhardter Gemeinderat mit dem Erlass von Forderungen im Zuge der Coronakrise beschäftigt. Damit verbunden sind auch Hilfestellungen für Gruppen, die durch die Coronabeschränkungen stark betroffen waren beziehungsweise sind. So hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, auf die Kindergartenentgelte und die Gebühren der Kernzeitenbetreuung für die Monate April und Mai zu verzichten, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung informiert. Bisher war nur der Einzug der Gebühren ausgesetzt. Mit dem Beschluss haben die Eltern nun also Rechtssicherheit, dass die Entgelte für April und Mai nicht mehr erhoben werden. Dies schließt auch die Notbetreuung mit ein. Die Gebühren, die die Stadt für die Kindergärten und die Kernzeitenbetreuung erhält, betragen für einen Monat rund 30000 Euro. Die Stadtverwaltung hat in den vergangenen Wochen zweimalig eine Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg zur Deckung der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben für den Infektionsschutz erhalten. Schwerpunktmäßig werden die Gelder nun zur Deckung der Entgelte für die Kitas und Kernzeitenbetreuung verwendet, auf die die Stadt verzichtet. „Mit dieser Entscheidung unterstützt das Gremium gerade die Eltern und Familien, die durch die Schließung der Kindertageseinrichtung und der Kernzeitenbetreuung besondere Herausforderungen meistern mussten“, erläuterte Bürgermeister Armin Mößner.

Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, im laufenden Jahr auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in der Murrhardter Innenstadt zu verzichten. Dies trifft auch auf alle außen liegenden Plätze und vergleichbaren Sachverhalte zu, wie die Pacht für öffentliche Flächen gastronomischer Betriebe. Mit diesem Verzicht möchte der Gemeinderat die betroffenen Betriebe unterstützen, da diese in den vergangenen Wochen teilweise schließen mussten und bis dato eine Außengastronomie nach der Coronaverordnung nur in deutlich reduziertem Umfang möglich ist.

Zudem hat der Gemeinderat entschieden, für bei der Stadtbücherei coronabedingt zu spät abgegebene Bücher oder andere Medien bis zum 30. Juli keine Mahngebühren zu erheben. Weiter wird die Stadt Murrhardt keine Gebühren beziehungsweise Stornogebühren für Hallen oder städtische Räume erheben, wenn Veranstalter wegen Corona ihre Termine absagen mussten. Gleiches gilt bei Eintrittsgeldern für abgesagte Kulturevents und Veranstaltungen der Stadt Murrhardt. Sie werden erstattet oder die Stadt stellt auf Wunsch Gutscheine aus.

Wie die staatliche Finanzverwaltung verzichtet auch die Stadt analog eines entsprechenden Erlasses auf Stundungszinsen infolge coronabedingter Einbußen und Betriebsschließungen. Von den Betroffenen werden entsprechende Nachweise eingefordert. Zuletzt unterstützt die Stadt auch ihre Pachtbetriebe und gesteht diesen bei coronabedingten Schließungen Erleichterungen bei der Pachthöhe für das laufende Jahr zu.

Thematisiert wurde im Gemeinderat auch ein Hilfsfonds für die von der Coronakrise besonders betroffenen Murrhardter Vereine. In der Beratung musste festgestellt werden, dass Kriterien für eine Verteilung von Geldern eines solchen Hilfsfonds nur sehr schwer gefunden werden können. Der Tenor war deshalb, nun vom Land Baden-Württemberg aufgelegte Hilfsprogramme für Vereine und dessen Kriterien abzuwarten. Sollte trotz dieser Unterstützung für Vereine eine kommunale Hilfe notwendig sein, so wird sich der Gemeinderat mit diesem Thema und einer damit verbundenen Vereinsförderung auseinandersetzen, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

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Erstellt:
6. Juni 2020, 06:00 Uhr

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