Baden-Württemberg

Streit um Rundfunkbeitrag - Was heute dazu erwartet wird

Was kann und muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten? Am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg geht es um die Bewertung von Vielfalt und Ausgewogenheit.

Im Rechtsstreit um den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) wird heute eine wichtige Entscheidung erwartet. (Symbolbild)

© Sebastian Kahnert/dpa

Im Rechtsstreit um den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) wird heute eine wichtige Entscheidung erwartet. (Symbolbild)

Von red/dpa

Im Rechtsstreit um den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) wird heute eine wichtige Entscheidung erwartet. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg musste prüfen, inwieweit das Gesamtprogrammangebot der ÖRR-Anstalten ausgewogen und vielfältig gestaltet ist. Die Entscheidung soll im Laufe des Tages schriftlich verkündet werden. Sieben Kläger wenden sich vor dem VGH gegen den Rundfunkbeitrag, weil ihnen die Berichterstattung einseitig erscheint.

Der Vorsitzende Richter Martin Morlock hatte bei der mündlichen Verhandlung in Mannheim vergangene Woche erhebliche Zweifel daran erkennen lassen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Wie solle das mit vertretbarem Aufwand gehen, fragte er. Gutachten wären exorbitant teuer.

Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen ausgegeben werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2025 mit einem aufsehenerregenden Urteil die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen.

Auf Basis dieses Urteils verhandelte auf Länderebene nun erstmals der VGH Baden-Württemberg über Klagen von Beitragszahlerinnen und -zahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit das Geld nicht mehr zahlen wollen.

Debatte zieht sich seit Jahren

Das Gericht ließ in der Verhandlung wenig Zweifel daran, dass anhand der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formate, die der ÖRR anbietet, die Vielfalt gewahrt sein dürfte. Es gebe beispielsweise Beiträge zu Kultur, Natur, zu Politik oder Sport. Auf dieser Basis könnte das Gericht entscheiden - und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender. Auch eine erneute mündliche Verhandlung sei aber möglich.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR), das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote. Der Streit darum, ob das Angebot des ÖRR ausgewogen ist, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern und Befürwortern - und hat schon zu Reformen geführt.

Zum Artikel

Erstellt:
21. April 2026, 08:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Autounfall bei Gerstetten

Polizei sucht nach geflüchtetem Unfallfahrer – bis er sich selbst meldet

Trotz Hubschrauber und Suchhunden blieb ein 23-Jähriger nach einem Unfall am Freitag zunächst verschwunden. Der Unfallfahrer ist wohl kein Unbekannter für die Polizei.

Zeitenwende in Stuttgart

Militärmesse ohne Proteste – Wie sich der Blick auf die Rüstung wandelte

Früher sorgten Militärschauen auf der Messe für massiven Widerstand. Heute herrscht Stille. Ein Blick auf die neue Realität in der Stuttgarter Messe.

Wegen Sturm

Zugverkehr am Hauptbahnhof Karlsruhe eingestellt

Ein Gegenstand fliegt in die Oberleitung, Reisende berichten von „massivem Funkenschlag“: Am Karlsruher Hauptbahnhof steht der Zugverkehr still. Wann können die Züge wieder fahren?