Unterstützung für Wohnhausbauprojekte

Rat fasst Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne „Siegelsberg-West – 1. Erweiterung“ und „Diebsäcker – 2. Erweiterung“

Um trotz Bauplatzmangels zwei Wohnhausbauprojekte zu ermöglichen, gab das Stadtparlament in seiner letzten Sitzung des Jahres geschlossen grünes Licht zur Aufstellung der Bebauungspläne „Siegelsberg-West – 1. Erweiterung“ und „Diebsäcker – 2. Erweiterung“.

Von Elisabeth Klaper



MURRHARDT. Die Bebauungspläne werden im beschleunigten Verfahren nach dem 2017 neu eingeführten Paragrafen 13b des Baugesetzbuches aufgestellt. Dessen Ziel ist es, Bebauungspläne für Wohnnutzungen mit einer überschaubaren Grundfläche von unter 10000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Solche Bebauungspläne beziehen Außenbereichsflächen mit ein und schließen unmittelbar an zusammenhängend bebaute Ortsteile an. Laut der Vorlage, die Baurechtsamtsleiterin Simone Sauer erstellte, ist es im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Siegelsberg-Ost“ erforderlich, ein Rückhaltebecken zu schaffen, um Niederschlagswasser ordnungsgemäß in das Gewässer einleiten zu können. Das Rückhaltebecken wird laut Simone Sauer auf einer derzeit noch privaten Grundstücksfläche erstellt und als Ersatz wird dafür am Ortseingang von Siegelsberg auf der westlichen Seite noch ein Bauplatz für ein Einfamilienhaus geschaffen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu erfüllen, ist ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, der den Namen „Siegelsberg-West – 1. Erweiterung“ erhält. Das Grundstück befindet sich teilweise im Hochwasserschutzgebiet eines HQ 100, sprich eines hundertjährlichen Hochwassers, darum wird die Möglichkeit des Ausgleichs von Rückhalteflächen im weiteren Verfahren geprüft.

Der Bau eines Einfamilienhauses ist auch auf einem Grundstück im Bereich der Einmündung der Diebsäcker in die Karnsberger Straße geplant, auf dem sich derzeit nur eine kleine Feldscheuer befindet. Dafür ist ebenfalls die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, der die Bezeichnung „Diebsäcker – 2. Erweiterung“ bekommt. In beiden Bereichen sind keine Schutzgebiete betroffen, darum ist es auch nicht erforderlich, einen Umweltbericht aufzustellen. Der Paragraf 13b sei eigentlich eingeführt worden vor dem Hintergrund der vielen nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge, um rasch günstigen Wohnraum schaffen zu können, „aber hier geht’s um Einfamilienhäuser, ob damit die Intention des Paragrafen erfüllt wird, sei mal dahingestellt“, merkte Hartmann Widmaier an. Indes stellte der Stadtrat der Fraktion MDAL/Die Grünen fest, dass durch die Aufstellung der Bebauungspläne Baulücken geschlossen werden, und „es wird Wohnraum geschaffen“, darum stimme seine Fraktion zu.

Die Planungs-, Verwaltungs- und möglicherweise anfallende weitere Kosten für Gutachten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags von den Eigentümern der Grundstücke übernommen. Auch strebt die Stadtverwaltung eine Ablösungsvereinbarung für entstehende Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz an. Dies sei bei solchen Verfahren üblich, verdeutlichte Bürgermeister Armin Mößner auf Nachfrage von Hartmann Widmaier. Weiter erklärte der Rathauschef, das rund 2000 Quadratmeter große Grundstück am Rand des Wohngebiets Diebsäcker ermögliche nur eine kleinteilige Bebauung. Grund dafür seien die begrenzenden topografischen Gegebenheiten der Hanglage am Beginn der Karnsberger Straße. Überdies sei weiter oben keine Bebauung gewünscht.

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Erstellt:
27. Dezember 2019, 06:00 Uhr

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