Abstimmung im Parlament

Votum für Todesstrafe: EU kritisiert geschlossen Israel

Die EU übt deutliche Kritik an Israels Plänen für die Todesstrafe und warnt vor einem «schwerwiegenden Rückschritt». Werden auch Verpflichtungen aus einem Partnerschaftsabkommen verletzt?

Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch das israelische Parlament stelle einen schwerwiegenden Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis dar, teilte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas mit.

© Britta Pedersen/dpa

Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch das israelische Parlament stelle einen schwerwiegenden Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis dar, teilte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas mit.

Von dpa

Brüssel - Deutschland und die anderen 26-EU-Staaten haben Israels Pläne zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen scharf kritisiert. Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch das israelische Parlament stelle einen schwerwiegenden Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis sowie gegenüber den eigenen Verpflichtungen Israels dar, teilte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas im Namen der Mitgliedstaaten mit. Man sei zutiefst besorgt über den faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzes.

In der Erklärung von Kallas im Namen der 27 EU-Staaten wurde daran erinnert, dass es in Israel über lange Zeit ein faktisches Moratorium sowohl für Hinrichtungen als auch für die Verhängung der Todesstrafe gab. Damit habe das Land bislang in der Region eine Vorbildfunktion eingenommen - trotz eines komplexen Sicherheitsumfelds, heißt es in dem Text.

EU sieht Verpflichtungen aus Abkommen verletzt

Die EU fordere Israel weiter auf, an seiner bisherigen grundsätzlichen Haltung festzuhalten und seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie seinem Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen nachzukommen, wie das auch in den Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel verankert sei, hieß es in der Erklärung weiter.

Die Todesstrafe stelle eine Verletzung des Rechts auf Leben dar und könne nicht vollstreckt werden, ohne zugleich gegen das absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu verstoßen. Zudem gebe es keine nachgewiesene abschreckende Wirkung der Todesstrafe und etwaige Justizirrtümer würden unumkehrbar gemacht.

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Erstellt:
31. März 2026, 20:48 Uhr

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