Ruhezeiten

Wann darf man Rasen mähen?

Tipps für ein harmonisches Miteinander am Gartenzaun: Wann ist das Rasenmähen erlaubt, wann nicht? Alles über Ruhezeiten, Dezibel, EU-Umweltzeichen und Geldbußen.

Am Vatertag lieber nicht den  Rasen mähen!

© imago/photothek

Am Vatertag lieber nicht den Rasen mähen!

Von Michael Maier

Der Duft von frisch gemähtem Gras gehört für viele zum Sommer wie Eis und Sonnenschein. Doch bevor der Rasenmäher angeworfen wird, stellt sich die wichtige Frage: Wann darf ich eigentlich Lärm machen, ohne den Nachbarschaftsfrieden oder die Regeln zu brechen?

Das Rasenmähen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die sowohl die erlaubten Uhrzeiten als auch die zulässigen Lautstärkepegel betreffen. Grundsätzlich ist das Mähen mit motorisierten Geräten an Werktagen nur zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt, während an Sonn- und Feiertagen wie dem Vatertag (Christi Himmelfahrt) ein komplettes Verbot gilt.

Besonders lärmintensive Geräte wie Rasentrimmer und Laubbläser dürfen indes nur von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Und auch beim Heckenschneiden gibt es im Sommerhalbjahr Einschränkungen. Andere Gartenarbeiten sind jedoch teilweise erlaubt. Übrigens sollte man den Rasen keinesfalls zu tief mähen, sagte Rasenforscher Gerhard Lung unserer Redaktion.

Wann darf man Rasen mähen? (Uhrzeiten)

Die rechtliche Basis für die Rasenmäh-Zeiten bildet die seit September 2002 geltende 32. Bundesimmissionsschutzverordnung, auch als Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bekannt. Diese bundesweit gültige Lärmschutzverordnung erfasst insgesamt 57 verschiedene Gartengeräte und Baumaschinen, darunter Rasenmäher, Motorsensen, Laubbläser und Kettensägen.

Der Gesetzgeber reagierte damit auf die Tatsache, dass sich vier von fünf Menschen in Deutschland nach Angaben des Bundesumweltministeriums von Lärm belästigt fühlen, wobei für rund zwölf Millionen Bundesbürger Lärm sogar das Umweltproblem Nummer eins darstellt.

Lärmintensive Geräte

Als besonders lärmintensive Geräte mit entsprechenden Einschränkungen gelten:

  • Freischneider (oft als Motorsensen bezeichnet)
  • Grastrimmer/Graskantenschneider (insbesondere solche mit Verbrennungsmotor)
  • Laubbläser
  • Laubsammler

Aufkleber TA Lärm

Die Verordnung verpflichtet Hersteller außerdem dazu, ihre Geräte mit einem Aufkleber zu versehen, der den maximalen Schallleistungspegel angibt. Zusätzlich müssen beim Rasenmähen die Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) eingehalten werden, die je nach Gebietsart (Wohngebiet, Gewerbegebiet etc.) variieren.

Rasenmähen am Samstag erlaubt

Für das normale Rasenmähen gelten an Werktagen relativ großzügige Zeitfenster. In Wohngebieten ist das Mähen grundsätzlich von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Diese 13-stündige Zeitspanne bietet den meisten Gartenbesitzern ausreichend Flexibilität für ihre Rasenpflege. Lärmechtlich wird auch der Samstag als als Werktag eingestuft.

Für besonders lärmintensive Geräte gelten jedoch strengere Beschränkungen. So dürfen Laubbläser, Laubsauger und Rasentrimmer nur an Werktagen von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr zwingend einzuhalten ist.

Rasenmähen mit EU-Umweltzeichen bis 88 db(A)

Eine wichtige Ausnahme von den strikten Zeitbeschränkungen besteht für Geräte, die mit dem Umweltzeichen nach der Verordnung des Europäischen Parlaments ausgezeichnet sind. Diese leisen Elektro- oder Akkurasenmäher, erkennbar am grün-blauen EU-Umweltzeichen mit einer symbolisierten Pflanze und EU-Sternen, dürfen grundsätzlich an allen Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr verwendet werden.

Lokale Regeln fürs Rasenmähen

Neben den grundsätzlichen bundesweiten Bestimmungen können Gemeinden jedoch zusätzliche Ruhezeiten in Form einer Satzung festlegen. Diese kommunalen Regelungen dürfen die bereits bestehenden Beschränkungen weiter verschärfen, aber nicht lockern. Gartenbesitzer sollten sich daher auch bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über mögliche örtliche Sonderregelungen informieren. Besonders in dicht besiedelten Gebieten oder touristischen Regionen sind solche zusätzlichen Einschränkungen nicht ungewöhnlich.

Rasenmähen am Feiertag?

An Sonn- und Feiertagen herrscht in Deutschland ein grundsätzliches Verbot für das Rasenmähen mit motorisierten Geräten. Dieses ganztägige Verbot gilt nicht nur in Wohngebieten, sondern zum Beispiel auch in Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten. Selbst bei dringendem Bedarf - etwa wenn der Rasen aufgrund von Regenwetter während der Woche stark gewachsen ist - müssen Gartenbesitzer bis zum nächsten Werktag warten. Ausnahmen werden nur in absoluten Notfällen gewährt, beispielsweise bei Brandgefahr durch extrem hohes Gras.

Die einzige praktische Alternative bieten mechanische Handrasenmäher, für die übrigens keine zeitlichen Einschränkungen gelten. Allerdings ist die Nutzung von Handrasenmähern physisch anspruchsvoller und bei größeren Rasenflächen oft nicht praktikabel.

Mähroboter macht ständig Lärm

Mähroboter stellen eine besondere Kategorie dar und befinden sich teilweise in einer rechtlichen Grauzone. Das Amtsgericht Siegburg entschied am 19. Februar 2015, dass der Lärm eines Mähroboters vom Nachbargrundstück hinzunehmen ist, solange die gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. In dem entschiedenen Fall lief der Mähroboter etwa sieben Stunden täglich mit nur kurzen Ladepausen und erreichte auf dem Nachbargrundstück Lärmwerte von etwa 41 Dezibel.

Da die TA Lärm für Wohngebiete eine Grenze von 50 Dezibel vorsieht und auch die Ruhezeiten eingehalten wurden, durfte der Mähroboter weiter wie bisher eingesetzt werden. Allerdings ist zu beachten, dass einige Bundesländer inzwischen spezielle Regelungen für Mährobotern erlassen haben, die deren Einsatz an Sonn- und Feiertagen ebenfalls untersagen.

Bis zu 50.000 Euro fürs Rasenmähen

Die Nichteinhaltung der Lärmschutzbestimmungen kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. Wer mit besonders lauten Gartengeräten wie benzinbetriebenen Heckenscheren, Rasentrimmern oder Laubbläsern gegen die Regelungen der Lärmschutzverordnung verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Tipps zum Rasenmähen

  • Informieren Sie sich: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach den lokalen Ruhezeiten und eventuellen Sonderregelungen.
  • Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt: Mähen Sie Ihren Rasen nur innerhalb der erlaubten Zeiten und nehmen Sie besonders Rücksicht während der Mittagszeit, auch wenn diese nicht explizit vorgeschrieben ist.
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Eine kurze Absprache kann oft Wunder wirken und Verständnis schaffen.
  • Achten Sie auf Ihr Gerät: Nutzen Sie nach Möglichkeit lärmarme Geräte, idealerweise mit dem EU-Umweltzeichen.
  • Vermeiden Sie Sonn- und Feiertage: Diese Tage sind für die Erholung da – gönnen Sie sich selbst und Ihren Nachbarn die Ruhe.

Neben den behördlichen Bußgeldern können Nachbarn auch zivilrechtliche Schritte einleiten, wie Abmahnungen, Kündigungen oder Unterlassungsklagen. Die Rechtsprechung ist jedoch nicht einheitlich, und Entscheidungen werden stets im Einzelfall getroffen. Dies macht es umso wichtiger, sich präventiv über die geltenden Regelungen zu informieren und diese konsequent einzuhalten.

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Erstellt:
28. Mai 2025, 10:10 Uhr
Aktualisiert:
30. Mai 2025, 08:29 Uhr

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