Grundgesetzänderung zwecks Sondervermögen

Wann ist die Abstimmung im Bundesrat?

Wann die Entscheidung im Bundesrat ansteht und welche Mehrheit nötig ist, erfahren Sie hier.

Für die Grundgesetzänderung fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates.

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Für die Grundgesetzänderung fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates.

Von Lukas Böhl

Nachdem der Deutsche Bundestag am 18. März 2025 die Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse und die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen hat, steht nun die Abstimmung im Bundesrat an. Ob die Ländervertretung bereits am Freitag, den 21. März, darüber entscheidet, wird am späten Nachmittag des heutigen Mittwochs (19. März) festgelegt. Dann entscheidet der Ständige Beirat des Bundesrates, ob das Gesetz mit verkürzter Frist auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Zweidrittelmehrheit benötigt

Da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates mit einer Zweidrittelmehrheit. Von den 69 Stimmen müssen mindestens 46 für das Gesetz votieren, um die Verfassungsänderung in Kraft zu setzen.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung?

Die neuen Regelungen würden bedeuten, dass Verteidigungsausgaben ab einer bestimmten Höhe nicht mehr unter die Schuldenregel fallen und das Sondervermögen eingerichtet werden kann. Sollte der Bundesrat die Zustimmung verweigern, wäre die Gesetzesinitiative vorerst gescheitert. Eine Neuverhandlung oder Anpassung des Gesetzentwurfs wäre notwendig.

Wie geht es weiter?

Sollte der Bundesrat das Gesetz am 21. März behandeln, wird die Entscheidung noch am selben Tag fallen. Andernfalls wäre eine Verzögerung bis zur nächsten Sitzung wahrscheinlich.

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Erstellt:
19. März 2025, 07:42 Uhr

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