Ministerin verteidigt Reform

Warken: Stabile Kassenbeiträge kein Selbstzweck

Die Koalition will die stark steigenden Kosten für die medizinische Versorgung mit einem Spargesetz unter Kontrolle bringen. Die Ministerin rechtfertigt die umstrittenen Einschnitte.

Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Plenarsaal im Bundestag.

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Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Plenarsaal im Bundestag.

Von red/dpa

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die geplanten Milliarden-Einsparungen zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge gegen Kritik verteidigt. Das sei ja kein Selbstzweck, sagte die CDU-Politikerin zur Einbringung ihres Gesetzesentwurfs für das Sparpaket im Bundestag. „Wir wollen die Bürger entlasten, und wir wollen, dass die Unternehmen mehr Planungssicherheit haben, statt von immer weiter steigenden Sozialbeiträgen ausgebremst zu werden.“ Warken betonte, das Gesetz verlange allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares. Die Regelungen seien sozialverträglich.

Die Ministerin erläuterte, ohne Reform würden den gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr knapp 19 Milliarden Euro fehlen. Die Deckungslücke würde 2030 auf 44 Milliarden Euro steigen. Daher sollten nun alle Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten. „Denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Dabei werde es auch künftig bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Vergütungssteigerungen geben - aber begrenzt und nicht mehr entkoppelt von den Einnahmen der Krankenkassen.

Rednerinnen und Redner der Opposition kritisierten die Pläne scharf als „Rundumkahlschlag“ und „Kettensägenreform“.

Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche. Auf Versicherte kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu. Die Koalition strebt an, das Gesetz bis zur Sommerpause Mitte Juli zu besiegeln.

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Erstellt:
12. Juni 2026, 10:44 Uhr

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