Heckenschnitt-Verbot ab März

Was beim Heckenschneiden noch erlaubt ist

Seit dem 1. März gilt in Deutschland ein Heckenschnitt-Verbot. Was erlaubt ist und warum der Nabu rät, mit dem Schnitt bis Juli zu warten, lesen Sie hier.

Ab März gelten strenge Regeln beim Heckenschnitt.

© Irene Miller / shutterstock.com

Ab März gelten strenge Regeln beim Heckenschnitt.

Von Redaktion

Wer im eigenen Garten aktiv werden möchte, sollte beim Griff zur Heckenschere unbedingt die gesetzlichen Vorgaben im Blick behalten. Seit dem 1. März greift in Deutschland ein Schnittverbot für Hecken, Gebüsche und Bäume. Der Hintergrund: Viele heimische Tiere nutzen diese Lebensräume zur Brut, Aufzucht und als Unterschlupf. Verstöße gegen das Verbot können Bußgelder nach sich ziehen.

Warum gibt es das Heckenschnitt-Verbot?

Hecken sind wahre Hotspots der Artenvielfalt. Sie bieten Vögeln, Igeln, Insekten und Amphibien einen geschützten Rückzugsort. Amseln, Rotkehlchen oder Zaunkönige bauen ihre Nester oft mitten im dichten Geäst, während Igel unter dem Laub Schutz suchen. Um diese wertvollen Lebensräume während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen, verbietet das Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis zum 30. September radikale Rückschnitte oder gar die komplette Entfernung von Hecken und Gehölzen.

Was genau ist verboten – und was erlaubt?

Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es in diesem Zeitraum untersagt:

  • Hecken, Gebüsche und Bäume stark zurückzuschneiden oder zu entfernen („auf den Stock setzen“).
  • Bäume und größere Sträucher zu fällen, wenn sie nicht auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen.

Erlaubt bleiben dagegen schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der frische Jahreszuwachs entfernt wird – vorausgesetzt, es befinden sich keine bewohnten Nester in den Sträuchern.

Hinweis: Regional kann es zu Unterschieden bei der Strenge der Auslegung des Gesetzes kommen. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, sich bei den Behörden vor Ort darüber zu informieren, was genau in der eigenen Gemeidne erlaubt ist und was nicht.

NABU empfiehlt: Rücksicht bis in den Sommer

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rät Gartenbesitzern sogar, auch kleinere Pflegeschnitte freiwillig erst ab Juli vorzunehmen. Viele Vogelarten brüten bis in den Hochsommer hinein, und selbst vermeintlich sanfte Eingriffe können die Tiere stören. Auch Igel-Nachwuchs wird oft erst im Juni geboren und braucht ungestörte Rückzugsorte.

Fazit

Von März bis September heißt es also: Heckenschere stehen lassen – der Natur zuliebe. Wer sich daran hält, schützt nicht nur Amsel, Igel & Co., sondern auch sich selbst vor möglichen Geldbußen.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
3. März 2025, 10:54 Uhr
Aktualisiert:
3. März 2025, 11:08 Uhr

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