Zukunft der Altersversorgung
Was die Renten-Kommission der Bundesregierung empfiehlt
33 Vorschläge hat eine 13-köpfige Kommission für eine große Rentenreform gemacht. Kanzler Friedrich Merz stellt sich zu 100 Prozent hinter die Empfehlungen. Wir stellen die gesamten Empfehlungen (in Auszügen) im Wortlaut vor.
© Kay Nietfeld/dpa
Die Vorsitzenden der Kommission Constanze Janda (2. v. li.) und Frank-Jürgen Weise (2. v. re.) übergeben den Bericht der Alterssicherungskommission über umfassende Schritte als Grundlage für eine Rentenreform an Bundeskanzler Friedrich Merz (li., CDU) und Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende.
Von Markus Brauer
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die vollständige Umsetzung der insgesamt 33 Vorschläge der Rentenkommission angekündigt.
Kanzler: Zügig alle Punkte umsetzen
„Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden»“ sagte Merz am Dienstag (23. Juni) nach der Übergabe des Berichts in Berlin. Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. Die Maßnahmen würden ineinandergreifen und sich gegenseitig ausbalancieren. „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert“, erklärte der CDU-Chef. Die Koalition sei sich daher einig, das Paket „vollständig“ umzusetzen.
Die Rentenkommission mit 13 Experten und Politikern war vor einem halben Jahr eingesetzt worden, um Vorschläge für eine große Rentenreform zu machen.
Die wichtigsten Empfehlungen der Kommission
- Einführung einer Kapitalrente: Sie soll das Rentenniveau stabilisieren. Dafür würde der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht. Dies käme zu einer ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent des Bruttolohns hinzu. 2028 wird er Prognosen zufolge schon bei 19,9 Prozent liegen.
- Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors: Er soll nach Vorschlägen der Kommission ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein Übergangsfaktor vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.
- Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen, gekoppelt an die Lebenserwartung.
- Einschränkung der Frührente: Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 in den Ruhestand gehen können.
- Ausweitung der Beitragszahler: In die gesetzliche Rente einbezogen werden sollen künftig Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker, aber nicht Beamte.
Alle 33 Empfehlungen (in Auszügen) der Rentenkommission
Empfehlung 1: Nettoersatzquote von 70 Prozent
Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.
Empfehlung 2: Netto-Ersatzquote regelmäßig ausweisen
Die Kommission empfiehlt, als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit des Alterssicherungssystems neben dem Sicherungsniveau vor Steuern künftig regelmäßig eine Netto-Ersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) auszuweisen.
Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (z.B. Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird. …
Empfehlung 3: Altersvorsorge weiterentwickeln
Die Kommission empfiehlt, die Indikatorik (Ermittlung von Messgrößen) für das empirische Monitoring (Überwachung) der Altersvorsorge in der Bevölkerung weiterzuentwickeln und dazu die administrative Datenbasis zu verbessern.
Empfehlung 4: Digitale Rentenübersicht
Um die individuelle Altersvorsorgeplanung über alle Säulen hinweg zu erleichtern, empfiehlt die Kommission die Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht als Informations- und Planungstool. Zudem befürwortet die Kommission die Entwicklung einer lebensbegleitenden Finanzbildungsstrategie.
Empfehlung 5: Regelaltersgrenze an Lebenserwartung koppeln
Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. …
Empfehlung 6: Abschlagsfreien Renteneintritt abschaffen
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Empfehlung 7: Keine Rentenregelung allein nach Beitragsjahren
Die Kommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht.
Empfehlung 8: Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre anheben
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renten-Eintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.
Empfehlung 9: Umrechnungsfaktoren aktualisieren
Die Kommission empfiehlt, die Umrechnungsfaktoren bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Renteneintritt (Abschläge bzw. Zuschläge) weiterhin nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und regelmäßig zu aktualisieren. Damit sollen die finanziellen Auswirkungen von vorzeitigen bzw. späteren Renteneintritten für die Versichertengemeinschaft weiterhin neutral bleiben.
Empfehlung 10: Fallmanagement und Gesundheitsvorsorge
Die Kommission empfiehlt, das zum Jahresbeginn 2026 eingeführte Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die freiwillige, individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab
Vollendung des 45. Lebensjahrs, die die Bundesregierung flächendeckend umsetzen will, wissenschaftlich eng zu begleiten und ggf. weiterzuentwickeln. …
Empfehlung 11: Hinterbliebenenversorgung
Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.
Empfehlung 12: Reha-Budget in der GRV
Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung, Rehabilitation in Deutschland durch passende Maßnahmen gezielt zu stärken, um Gesundheit, Teilhabe und die langfristige Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu sichern. Die Kommission empfiehlt ein Reha-Budget in der GRV (Gesetzliche Rentenversicherung), das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert.
Empfehlung 13: Altersteilzeit-Altersgrenze auf 58 Jahre anheben
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein.
Empfehlung 14: Nachhaltigkeitsfaktor reaktivieren
Die Kommission empfiehlt die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel … beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist.
Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem moderat auf 0,33 erhöht werden, um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen. …
Empfehlung 15: Übergangsfaktor für Rentenneuzugänge
Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten.
Damit wird gewährleistet, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt. Der Übergangsfaktor wird sukzessive abgeschmolzen, wenn die gesetzliche Kapitalrente das Rentenniveau erhöht. Die Kosten des Übergangsfaktor sollen aus Steuermitteln finanziert werden.
Empfehlung 16: Einheitlicher Beitragssatz
Die Kommission empfiehlt, am Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Löhne und Gehälter festzuhalten. Zusätzliche Faktoren sollen bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe ebenso wenig berücksichtigt werden wie weitere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV unverändert beizubehalten.
Empfehlung 17: Nicht beitragsgedeckte Leistungen
Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen. …
Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten. Eine Begrenzung von Bundesmitteln wird von der Kommission nicht befürwortet. …
Empfehlung 18: Verdeckte Armut im Alter bekämpfen
Die Kommission empfiehlt, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen. Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern. …
Empfehlung 19: Anrechnungsregeln in der Grundsicherung
Die Kommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu gestalten, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. …
Empfehlung 20: Vorzeitige Verrentung von Langzeitarbeitslose
Die Kommission empfiehlt, die mit dem Bürgergeldgesetz bis Ende 2026 ausgesetzte Regelung, nach der langzeitarbeitslose Menschen durch das Jobcenter dazu verpflichtet werden können, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen, dauerhaft abzuschaffen.
Empfehlung 21: Erwerbstätigenversicherung
Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.
Empfehlung 22: Neue Selbständige einbeziehen
Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.
Empfehlung 23: Reformen auf Beamtenversorgung übertragen
Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem sollte die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Bund und Länder sollten sich verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pension zu schaffen, um die Entscheidung der Verbeamtung finanzneutral im Hinblick auf die Alterssicherungsaufwendungen zu gestalten.
Empfehlung 24: Abgeordnete einbeziehen
Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.
Empfehlung 25: AG-Vorstände einbeziehen
Die Kommission empfiehlt, Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.
Empfehlung 26: Minijobs einbeziehen
Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit (meint das Recht, der Verarbeitung personenbezogener Daten oder der Zusendung von Werbung aktiv zu widersprechen) in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. …
Empfehlung 27: Kapitalgedeckte Elemente
Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für … Rentner in Deutschland nicht nurzu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen. Bei der Umsetzung sollte sich Deutschland an den besonders erfolgreichen Vorbildern in anderen Ländern orientieren. …
Empfehlung 28: Gesetzliche Kapitalrente einführen
Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden.
Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.
Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.
Empfehlung 29: Sozialpartnerdialog
Die Kommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. …
Empfehlung 30: Attraktivität der bAV erhöhen
Die Kommission empfiehlt, durch Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu erhöhen und den Verbreitungsgrad zu steigern.
Empfehlung 31: Frühstart-Rente
Die Kommission empfiehlt, die Ausgestaltung der Frühstart-Rente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen, um Synergien und besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen. Doppelstrukturen sollten vermieden werden.
Empfehlung 32: Monitoring der privaten Altersvorsorge
Die Kommission empfiehlt ein enges, laufendes Monitoring der Wirkung der bereits beschlossenen Reformen in der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Verbreitung, die angebotenen und gewählten Verträge, ihre Kosten und Renditechancen sowie die Auswirkungen der staatlichen Förderung auf den Bundeshaushalt und ihre Verteilungswirkungen.
Empfehlung 33: DRV weiterentwickeln
Die Kommission empfiehlt, die DRV (Deutsche Rentenversicherung) organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann. (mit dpa-Agenturmaterial)
