Trump stuft Antifa als Terrororganisation ein

Welche Folgen hat das?

US-Präsident Donald Trump hat die Antifa per Executive Order als Terrororganisation eingestuft. Welche rechtlichen Folgen hat das?

Die Antifa wurde in den USA als Terrororganisation eingestuft.

© Ben Gingell / shutterstock.com

Die Antifa wurde in den USA als Terrororganisation eingestuft.

Von Lukas Böhl

Am 22. September 2025 hat US-Präsident Donald J. Trump eine Executive Order unterzeichnet, mit der er die Antifa-Bewegung offiziell als „inländische terroristische Vereinigung“ einstuft. In dem Dokument, das im Federal Register veröffentlicht werden soll, bezeichnet Trump die Antifa als „militaristisches, anarchistisches Unternehmen“, das den Sturz der US-Regierung und der bestehenden Rechtsordnung betreibe. Mit der Einstufung ordnet er an, sämtliche rechtlichen Mittel des Bundes einzusetzen, um Aktivitäten der Bewegung zu überwachen, ihre Netzwerke zu zerschlagen und ihre Finanzierungsquellen offenzulegen.

Begründung der Einstufung

In der Executive Order heißt es, die Antifa sei eine organisierte Bewegung, die Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nutze. Die Regierung wirft der Antifa vor, landesweit „bewaffnete Auseinandersetzungen mit Strafverfolgungsbehörden, organisierte Unruhen, Angriffe auf Beamte“ sowie systematisches Doxing politischer Gegner zu betreiben. Im dazu veröffentlichten Fact Sheet führt das Weiße Haus konkrete Beispiele an: Antifa-nahe Gruppen hätten in Portland ICE-Beamte durch die Veröffentlichung von Namen, Fotos und Adressen ins Visier genommen, Journalisten während Demonstrationen attackiert und bei Protesten in Kalifornien Trump-Anhänger mit Baseballschlägern und Pfefferspray angegriffen. Diese Aktivitäten würden nicht als legitimer Protest, sondern als „politische Gewalt zur Einschüchterung und Unterdrückung rechtmäßiger politischer Rede“ bewertet.

Welche Folgen hat die Terroreinstufung?

Die Executive Order verpflichtet Bundesbehörden, „alle anwendbaren Befugnisse“ zu nutzen, um Antifa-Strukturen zu untersuchen und zu zerschlagen. Dies schließt auch Ermittlungen und Strafverfahren gegen Personen oder Organisationen ein, die finanzielle Unterstützung leisten. Trump erklärt darin, die Einstufung diene ausdrücklich dazu, „illegale Operationen zu unterbinden und terroristische Handlungen zu verhindern“. Das Weiße Haus spricht von einem entschlossenen Vorgehen zur Wiederherstellung von „Recht und Ordnung“ und verweist auf einen angeblichen „1000-prozentigen Anstieg von Angriffen“ auf ICE-Beamte.

Rechtliche und politische Dimension

Die Einstufung bewegt sich allerdings in einem juristisch unsicheren Terrain. Zwar kennt das US-Recht die Möglichkeit, ausländische Gruppierungen als Terrororganisationen einzustufen, für rein inländische Gruppen gibt es jedoch keine formale Terrorliste. Trumps Order ist daher Neuland und könnte vor Gerichten auf Widerstand stoßen. Kritiker argumentieren, dass die „Antifa“ keine einheitliche Organisation sei, sondern eher ein loses Netzwerk von Aktivisten. Bürgerrechtsgruppen warnen, dass durch die weite Auslegung auch legitimer Protest kriminalisiert werden könnte.

Welche praktischen Folgen die Einstufung tatsächlich haben wird, bleibt offen. Ob allein die Zugehörigkeit zu Antifa für strafrechtliche Konsequenzen ausreichen könnte, ist fraglich. Wahrscheinlicher ist, dass die Order vor allem den Ermittlungsdruck erhöht und Bundesbehörden mehr Spielraum für Überwachung und Strafverfahren erhalten.

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Erstellt:
23. September 2025, 07:52 Uhr

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