Das ist der Termin

Wohngeld: Auszahlung im August 2024

Haushalte mit geringerem Einkommen haben Anspruch auf Wohngeld. Zuschussberechtigte erhalten das Geld jeden Monat auf ihr Konto. Das ist der Auszahlungstermin für August.

Haushalte mit geringerem Einkommen haben Anspruch auf Wohngeld. Die Auszahlung erfolgt monatlich.

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Haushalte mit geringerem Einkommen haben Anspruch auf Wohngeld. Die Auszahlung erfolgt monatlich.

Von Bianca Menzel

Aufgrund der steigenden Energiekosten hat die Bundesregierung eine Wohngeldreform eingeführt. Damit haben Haushalte mit geringem Einkommen seit dem 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Wohngeld. Zuschussberechtigt sind laut Bundesregierung bis zu zwei Millionen Haushalte in Deutschland. Etwa die Hälfte der Wohngeld-Empfänger seien Rentner. Rund 40 Prozent Familien, darunter Alleinerziehende.

Wann wird das Wohngeld ausgezahlt?

Das Wohngeld wird für den Folgemonat immer im Voraus ausbezahlt, damit alle Zuschussberechtigten ihre Miete rechtzeitig bezahlen können. Für August 2024 ergibt sich demnach als Auszahlungstermin der 31. Juli 2024. Die Zahlungen können im Ausnahmefall auch auf Konten Dritter, beispielsweise des Vermieters, gezahlt werden. Allerdings nur, wenn das im Antrag schriftlich vereinbart wurde.

Auch eine Erhöhung des Wohngelds ist durch einen erneuten Antrag möglich. Eine Erhöhung kann bewilligt werden, wenn sich die Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt erhöht. Das kann die Geburt eines Kindes oder der Einzug eines weiteren Familienmitglieds sein. Steigen die Mietkosten um mehr als 15 Prozent oder verringert sich das Gesamteinkommen des Haushalts um mehr als 15 Prozent, ergibt sich ebenfalls eine Wohngelderhöhung.

So wird das Wohngeld beantragt

Grundsätzlich sind rund 370 Euro Wohngeld im Monat möglich. Der genaue Betrag wird jedoch individuell festgelegt. Das hängt davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch das Einkommen und die Miete sind.

Beantragt wird das Wohngeld bei der Wohngeldstelle in der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lässt sich berechnen, ob ein Anspruch besteht.

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Erstellt:
30. Juli 2024, 13:06 Uhr

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