Getöteter Flüchtling

Zerstückelte Leiche im Hotzenwald – war es doch ein Mord?

Das Tötungsdelikt an einem Flüchtling im Hotzenwald war möglicherweise doch Mord. Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Urteil aufgehoben. Die Schwester des Opfers ist erleichtert.

Zoulikha ben Nacer kämpft auch um das Andenken an ihren Bruder.

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Zoulikha ben Nacer kämpft auch um das Andenken an ihren Bruder.

Von Eberhard Wein

Der Mann, der vor zwei Jahren im Hotzenwald (Landkreis Waldshut) einen abgelehnten tunesischen Asylbewerber getötet und anschließend zerstückelt haben soll, muss erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Waldshut gegen den 58-jährigen Deutschen jetzt aufgehoben. Zuvor hatte die Schwester des Opfers Revision eingelegt. In Waldshut war der Angeklagte lediglich wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Jetzt könnte auf den Mann eine deutlich höhere Strafe zukommen. Für die in Tunesien wohnhafte Schwester Zoulikha ben Nacer, die dank der Opferorganisation Leuchtlinie kurz vor Ende des Verfahrens noch als Nebenklägerin zugelassen werden konnte, war es von Anfang an Mord gewesen. Dieser Meinung folgt nun offenbar auch der in Karlsruhe ansässige 1. Strafsenat. „Das Landgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen“, stellte der Senat fest. (1 StR 216/25)

Waldshut muss erneut verhandeln

Am Tag vor Heiligabend 2023 hatte es zwischen den beiden Männern, die sich bis dahin nicht kannten, ein Wortgefecht gegeben. Später habe der Angeklagte sein Opfer dann in dessen Unterkunft aufgesucht und erschossen. Das Waldshuter Gericht habe bei der Prüfung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers den falschen zeitlichen Anknüpfungspunkt gewählt, erkannte nun der BGH. Es habe auf das Vortatgeschehen abgestellt und dort durchaus zu Recht noch keinen Tötungsvorsatz erkannt. Als der Mann später den Tunesier aufgesucht habe, sei dies aber anders gewesen.

Die Sache muss vor einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen neu verhandelt werden. Dies ist insofern überraschend, weil bisher vermutet worden war, dass das gesamte Verfahren im Fall einer Neuverhandlung komplett an ein anderes Landgericht, zum Beispiel an das deutlich größere Landgericht in Freiburg, gegeben werden dürfte.

War Rassismus tatrelevant?

Der Fall war zunächst medial kaum beachtet worden. Das Urteil des Landgerichts provozierte dann aber deutliche Kritik, vor allem weil der rechtsextreme Hintergrund des mutmaßlichen Täters nicht als tatrelevant angesehen wurde. Unter anderem berichtete das ARD-Politmagazin Report über den Fall. Das Tatgeschehen sei vom Gericht verharmlost und bagatellisiert worden, sagte der Nebenklage-Vertreter Carsten Gericke. In der kurzen Veröffentlichung seines Urteils äußerte sich der BGH aber nicht zum rechtsradikalen Hintergrund des Angeklagten.

Sie sei froh über das Urteil, sagte Zoulikha ben Nacer bei einer Online-Pressekonferenz im Anschluss an das Urteil. Sie hoffe, dass ihr Bruder seine Würde nun wiedererhalte. Nicht nur sie, sondern viele Menschen in Tunesien hätten zwischenzeitlich am deutschen Rechtssystem gezweifelt. „Der Mord war besonders gewaltsam und rassistisch.“ Das Landgericht habe diesen Rassismus noch verstärkt. Nun hoffe sie auf eine vorurteilsfreie Neuverhandlung. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Offen ist zudem noch die Revision des Angeklagten. Auch er hatte beim BGH eine Überprüfung des Urteils beantragt.

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Erstellt:
13. Januar 2026, 12:28 Uhr
Aktualisiert:
13. Januar 2026, 14:46 Uhr

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