Ortenaukreis

Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Mord an Seniorin in Kehl

Die Tat hatte vergangenes Jahr für Entsetzen gesorgt: Eine Seniorin wird in ihrem Haus sexuell missbraucht und getötet. Das Landgericht fällt nun das Urteil.

Der Angeklagte (r) im Prozess um eine getötete Seniorin in Kehl steht im Gerichtssaal des Landgerichts Offenburg neben seinem Anwalt Wolfgang Reichert.

© Magdalena Henkel/dpa

Der Angeklagte (r) im Prozess um eine getötete Seniorin in Kehl steht im Gerichtssaal des Landgerichts Offenburg neben seinem Anwalt Wolfgang Reichert.

Von red/dpa/lsw

Regungslos und mit dem Gesicht vom Publikum abgewandt verfolgt der Angeklagte die Urteilsverkündung im Mordprozess um die von ihm getötete Seniorin vor dem Landgericht Offenburg. Die Kapuze seines Pullovers hatte er tief ins Gesicht gezogen, sodass nicht zu sehen war, ob und wie er auf den Urteilsspruch von zwölf Jahren Freiheitsstrafe reagierte. Seine einzige Regung während der Verlesung war sein konstantes Spielen mit seinen Fingern.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie Vergewaltigung mit Todesfolge.

Die Tat des 24-jährigen Deutschen hatte vergangenes Jahr weit über die Region hinaus erschüttert. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er im August in den frühen Morgenstunden über eine unverschlossene Balkontür in das Haus der 84-Jährigen in Kehl (Ortenaukreis) eindrang – mit der Absicht, Wertgegenstände zu stehlen. Am Ende kam es zu einem brutalen Angriff, der mit dem Tod der Frau endete.

Seniorin war Zufallsopfer

Der Mann hatte zum Tatzeitpunkt seit rund zwei Jahren keinen festen Wohnsitz und lebte von Sozialhilfe, die ihm laut Gericht wöchentlich ausgezahlt wurde. Aus ungeklärter Ursache blieb die Zahlung demnach in der Woche vor der Tat aus. Der 24-Jährige war in Geldnot und deshalb „teilweise in erregter Stimmung“, so der Vorsitzende Richter. Daher war der Mann auf der Suche nach Möglichkeiten, an Geld zu kommen.

Bei der Seniorin in Kehl handelte es sich um ein Zufallsopfer, wie der Richter sagte. Vor dem Angriff hatte der Täter erfolglos versucht, in einer Kleingartenanlage Wertgegenstände zu erbeuten. Auf seinem weiteren Streifzug kam er demnach am Grundstück der 84-Jährigen vorbei, die wegen des warmen Wetters nachts die Balkontür offen stehen gelassen hatte.

Die Frau sei alleinstehend und kinderlos gewesen, habe sich aber um die Kinder in der Nachbarschaft gekümmert, führte der Richter aus. Ihre Schwester wohnte direkt nebenan, sie hätten sich regelmäßig gesehen.

Tod durch Ersticken

Nachdem der Täter in das Haus eingedrungen war, traf er im Schlafzimmer auf die schlafende 84-Jährige. Um ungestört nach Wertgegenständen suchen zu können, griff er die Frau an und würgte sie, bis er annahm, dass sie tot war. Die lediglich bewusstlose Frau erwachte jedoch wenig später und erhob sich vom Bett. Daraufhin schlug der Mann mit einem Gehstock und einem Stein auf ihren Kopf ein, bis sie erneut das Bewusstsein verlor und zu Boden ging.

Anschließend missbrauchte der damals 23-Jährige die bewusstlose Seniorin sexuell. Zuvor hatte er ihr ihre Unterhose als Knebel in den Rachen geschoben, wodurch sie schließlich erstickte. Im Anschluss durchsuchte der Mann das Haus und fand die Geldbörse der Frau. Er nahm ihre Bankkarte mit und tätigte bis zu seiner Festnahme zwei Tage später damit mehrere kleine Einkäufe in Kehl und Offenburg.

Verhandlung verlief unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der 24-Jährige war wegen kleinerer Delikte bereits polizeibekannt und seine DNA in einer Datenbank hinterlegt. Deswegen konnten die Spuren am Tatort zweifelsfrei ihm zugeordnet werden. Bei einer Routinekontrolle am Bahnhof Offenburg griff die Bundespolizei ihn schließlich auf.

Wegen einer diagnostizierten Schizophrenie des Täters fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Schwere der psychischen Erkrankung sei dafür ausschlaggebend gewesen, so der Richter. An den sechs Verhandlungstagen habe es Situationen gegeben, in denen die Erkrankung deutlich zum Vorschein kam und infrage stand, ob die Verhandlung überhaupt fortgeführt werden kann.

Täter ließ sich nicht auf Vorwürfe ein

Der Täter selbst ließ sich während des Prozesses nicht auf die Vorwürfe ein. In den Gesprächen mit dem psychiatrischen Sachverständigen habe er die Tat jedoch gestanden und Details geäußert, die mit den Untersuchungsergebnissen am Tatort übereinstimmten. Dadurch sowie durch Zeugenaussagen und Gutachten habe die Tat schließlich aufgeklärt werden können.

In den vergangenen Jahren habe der Wohnsitzlose bereits psychotische Verhaltensauffälligkeiten gezeigt. Diese wurden von seinem Umfeld jedoch als Nebeneffekte seines Drogenkonsums gedeutet. Der 24-Jährige gab unter anderem an, Stimmen gehört zu haben. Rund zwei Monate vor dem Mord an der Seniorin griff er seine Schwester an, ließ jedoch von ihr ab, als sie sich von ihm befreien konnte.

Mehrere Mordmerkmale erfüllt

Gleich drei Mordmerkmale stellte das Gericht fest: Habgier, Heimtücke sowie die Absicht, durch die Tötung eine weitere Straftat zu ermöglichen. Seine Schizophrenie wirkte sich dabei strafmildernd aus. Ohne die psychische Erkrankung hätte es sicher lebenslang gegeben, bemerkte der Richter.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird der 24-Jährige von der Maßregelvollzugseinrichtung in eine psychiatrische Klinik gebracht. Sollte sich sein Zustand durch medikamentöse Behandlung bessern, könnte er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe freikommen.

Bislang habe der Mann jegliche Behandlung verweigert. „Vor Besserung des Zustands kann er nicht in die Freiheit entlassen werden“, so der Richter. Das bedeute bei weiterer Behandlungsverweigerung womöglich eine dauerhafte Unterbringung.

Zum Artikel

Erstellt:
27. März 2026, 14:18 Uhr
Aktualisiert:
27. März 2026, 15:28 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen