Ärger um Wahlplakate

Konstantin Kefalas, Landtagskandidat der Freien Wähler, hat festgestellt, dass die CDU und SPD in Murrhardt Plakate einige Stunden früher aufgehängt haben, als erlaubt ist, und sich an die Stadt gewandt. Auch an anderer Stelle sollte nachgebessert werden, findet er.

Der Wahlkampf nimmt mittlerweile Fahrt auf. Vieles hat sich aufgrund der Coronabeschränkungen und des Lockdowns ins Netz verlagert. Doch es gibt auch noch die klassisch-analoge Werbeform der Wahlplakate. In Murrhardt gab es Ärger, weil die CDU am Sonntagabend, also vor Mitternacht und dem Beginn des Montags, plakatiert und die SPD mit einigen Exemplaren nachgezogen hat. Foto: J. Fiedler

© Jörg Fiedler

Der Wahlkampf nimmt mittlerweile Fahrt auf. Vieles hat sich aufgrund der Coronabeschränkungen und des Lockdowns ins Netz verlagert. Doch es gibt auch noch die klassisch-analoge Werbeform der Wahlplakate. In Murrhardt gab es Ärger, weil die CDU am Sonntagabend, also vor Mitternacht und dem Beginn des Montags, plakatiert und die SPD mit einigen Exemplaren nachgezogen hat. Foto: J. Fiedler

Von Christine Schick

MURRHARDT. Mittlerweile säumen Wahlplakate die Einfall- und Durchgangsstraßen sowie zentrale Plätze in der Walterichstadt und den Teilorten. Die Kandidaten und Parteien werben um die Gunst des Wählers. In Murrhardt gibt es aber auch eine Geschichte hinter den beziehungsweise manchen Wahlplakaten. Und in der geht es um Regeln und eine spezielle Wahlkampfzeit in Coronazeiten.

Konstantin Kefalas, Landtagskandidat für die Freien Wähler im Wahlkreis Backnang, ist verärgert. Er berichtet, seine Helfer hätten festgestellt, dass sowohl Plakate der CDU als auch der SPD bereits am Sonntagabend, 24. Januar, hingen. Dazu muss man wissen, dass der offizielle Startschuss für besagtes Plakatieren in Murrhardt ab dem Montag, 25. Januar, fiel. Um dieser Regel zu entsprechen, haben sich die Helfer von Konstantin Kefalas nach seiner Aussage in der Nacht auf Montag, 0.01 Uhr, auf den Weg gemacht, um Plakate für die Freien Wähler anzubringen. Dabei habe man festgestellt, dass in der Walterichstadt von den beiden Parteien schon einige Plätze – vor allem Laternen – belegt gewesen seien. Es geht um Orte, von denen die Helfer annehmen, dass sie attraktiv beziehungsweise frequentiert sind und damit ein gewisses Publikum erreichen. Und zu diesen gehören größere Straßen und ihre Laternenmasten. An manchen Stellen haben die Helfer von Konstantin Kefalas nach seinen Informationen dann auch Plakate an einem Mast platziert, an dem schon eines frühzeitig hing, berichtet er. In diesem Fall ist die Regel allerdings auch: Ein Plakat beziehungsweise Doppelplakat (Vor- und Rückseite zusammengebunden) pro Laterne, mehr nicht.

Der Freie-Wähler-Kandidat ist absolut unzufrieden mit der Situation, hat sich an die Murrhardter Stadtverwaltung gewandt und sich über das frühzeitige Plakatieren beschwert. Möglicherweise hat auch eine Vorgeschichte eine Rolle gespielt, bei der sich Kefalas ungerecht behandelt gefühlt hat: die Zuteilung eines Großplakatstandorts (wir berichteten). Zu Anfang hatte ihm ein städtischer Mitarbeiter mitgeteilt, die Plätze seien schon vergeben, doch aufgrund seines Nachhakens hat die Verwaltung zugesichert, jeder Partei bei Bedarf einen solchen Großplakatstandort zur Verfügung zu stellen. Konstantin Kefalas findet, dass die adäquate Reaktion auf das vorzeitige Anbringen der Wahlwerbung sein müsse, die Verantwortlichen ihre Plakate ab- und wieder aufhängen zu lassen. „Ein Bußgeld allein bringt nichts, da es Steuergelder sind“, sagt er.

Auf Nachfrage bei der Stadt erläutert Bürgermeister Armin Mößner: Da ab dem 25. Januar regulär mit Erlaubnis plakatiert werden durfte, mache ein Ab- und Aufhängen von Plakaten keinen Sinn und sei als unverhältnismäßig anzusehen. Verstöße gegen Anordnungen und Auflagen seien mit einem Bußgeld zu ahnden, in diesem Fall des zu frühen Anbringens der Wahlwerbung mit 200 Euro. Wäre noch die Frage der Regel in puncto Belegung. „Die Auflage, dass je Mast nur ein Plakat beziehungsweise eine Partei mit einem Doppelplakat werben darf, wurde allen Werbenden mitgeteilt. Sollte sich ohne großen Aufwand nicht feststellen lassen, welche Partei nachrangig und damit zusätzlich am gleichen Masten plakatiert hat, müssten konsequenterweise beide Plakate entfernt werden. Auf die Einsicht und eigenständige Abnahme bei den Wahlbewerbern wird jedoch gebaut“, erläutert Armin Mößner.

Und was sagen die CDU- und SPD-Vertreter zu ihrem frühzeitigen Start? Klaus Lang, der die Plakatierung für Landtagskandidaten Georg Devrikis (CDU) koordiniert und beantragt hat, räumt ein, dass die Helfer in Murrhardt am Abend früher unterwegs waren. Die Überlegung sei gewesen, die Aktion vor dem Montagvormittag, an dem der Arbeitsalltag für die ehrenamtlichen Helfer beginnt, erledigt haben zu können, gleichzeitig aber die Ausgangssperre einzuhalten.

Den ehrenamtlichen CDU-Helfern war wichtig, nicht während der Ausgangssperre unterwegs zu sein.

Man hätte sich gegenüber den Bürgern keine Sonderrechte herausnehmen wollen. Also habe man die Plakate zwischen 18 und 20 Uhr aufgehängt. Für die Helfer wäre es wegen der beruflichen Verpflichtungen nicht möglich gewesen, am Montag tagsüber zu plakatieren, auch deshalb habe man beim Sonntag bleiben wollen. Dabei aber alle attraktiven Plätze an Laternen belegt zu haben, lässt er nicht gelten – in der Bahnhofstraße oder der Fornsbacher Straße beispielsweise habe man bewusst Lücken gelassen, und es habe noch viele freie Stellen gegeben. Mit der Ausgangssperre hätte zudem so gut wie keine Zeit bestanden, ihre Plakate über eine unfair längere Zeit wahrzunehmen – keiner sei unterwegs und es sei dunkel gewesen. „Wir stehen zu unserem Fehler. Früher zu plakatieren, war ungeschickt“, sagt Georg Devrikis. Eine böse Absicht habe aber nicht dahintergestanden, wie bestimmte Straßen besonders dicht zu plakatieren, erläutert er, und verweist ebenso auf die Bahnhofstraße und Fornsbacher Straße sowie die Überlegung, sich an die Ausgangssperre zu halten.

Auch für Gernot Gruber, Landtagsabgeordneter und Kandidat der SPD, hat genau dieser Punkt eine wesentliche Rolle gespielt. „Ich hätte es für zweifelhaft gehalten, sich da Sonderrechte rauszunehmen“, sagt er. Aus diesem Grund hätten seine ehrenamtlichen Helfer auch geplant, Montagfrüh mit dem Plakatieren anzufangen. Allerdings hätte eines der Teams gesehen, dass bereits ein CDU-Plakat hing, darauf reagiert und dann an einigen, bis zu zehn Stellen in der Stadt ebenfalls Plakate platziert. „Das Gros haben sie aber am Montag aufgehängt.“ Man merkt Gruber an, dass er sich vor seine Unterstützer stellen will. Letztlich räumt er aber auch ein, dass es eine spontane Entscheidung ohne direkte Absprache mit ihm gewesen sei. Genauso wird deutlich, dass es Gernot Gruber wichtig ist, sich an die Vorgaben zu halten. Das betrifft beispielsweise auch, sich bei Laternenmasten der Syna aufs DIN-A1-Format zu beschränken (die Stadt Murrhardt erlaubt bis DINA0) und nur ein Plakat pro Mast zu hängen. Um Letzteres dokumentieren zu können, habe man teils auch Handyfotos aufgenommen. Den Einwand, dass nicht mehr genug Masten zur Verfügung gestanden hätten, kontert auch er. Wäre das der Fall gewesen, hätte sein Team am Montag nicht den Großteil der Plakate noch unterbringen können. Dass die Stadt der Sache nachgehen muss, versteht er, gleichsam hofft er auf ein insgesamt gutes Miteinander in Sachen Wahlkampf. Mittlerweile habe man auch mit der CDU gesprochen. Einen Vorschlag für kommende Wahlkämpfe, den Georg Devrikis wieder aufgegriffen und ins Gespräch gebracht hat, findet er überdenkenswert: durch einige wenige zentrale Standorte für Großstellwände mit festen Plätzen für die Werbenden möglicherweise dem Konkurrenzdruck etwas entgegenzuwirken.

Für die Stadt ist dies letztlich neben einer personalintensiveren Kontrolle auch eine Option – die Zuweisung von Standorten, sollte sich in der Folgezeit keine Entspannung abzeichnen. Zu einem weiteren Kritikpunkt Kefalas – dass um das Murrhardter Rathaus keine festgeschriebene Abstandsregel von 50 Metern wie in anderen Kommunen gilt – bestätigt die Stadt, dass diese so nicht besteht. „Unzulässige Wahlpropaganda ist im unmittelbaren Zugangsbereich, in welchem sich der Wahlraum befindet, verboten. In der Regel ist hier von etwa 20 Metern auszugehen. Dies ist allerdings stets im Einzelfall zu beurteilen. Zudem findet im Rathaus selbst keine Urnenwahl statt, sondern hier tagt lediglich der Wahlvorstand. Seit Jahren sind die derzeit eingehaltenen Abstände vertretbar beziehungsweise geduldet“, erläutert Bürgermeister Mößner. Auch für den Punkt, ob während der Ausgangssperre ein Plakatieren erlaubt gewesen wäre, schafft er Klarheit: Die Coronaverordnung deckt diese Tätigkeit ab, allerdings müssen entsprechende Regeln wie Abstand beachtet werden. Da mittlerweile viele Masten mehrfach bestückt sind, teils kommen hier auch weitere Bewerber ins Spiel, besteht die Stadt auf die Regeleinhaltung, droht in letzter Konsequenz mit Bußgeld und kostenpflichtiger Entfernung.

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Erstellt:
4. Februar 2021, 06:00 Uhr

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