Konflikte

EU setzt Irans Revolutionsgarden auf Terrorliste

Um an der Macht zu bleiben, hat Irans Führung Massenproteste brutal niedergeschlagen. Nun ist in der EU als Reaktion darauf eine Entscheidung offiziell, die jahrelang nicht möglich war.

Die EU hatte im Januar beschlossen, Irans Revolutionsgarden auf die Terrorliste zu setzen. (Archivbild)

© Vahid Salemi/AP/dpa

Die EU hatte im Januar beschlossen, Irans Revolutionsgarden auf die Terrorliste zu setzen. (Archivbild)

Von dpa

Brüssel - Die Europäische Union hat Irans Revolutionsgarden wegen ihres grausamen Vorgehens gegen regierungskritische Proteste als Terrororganisation eingestuft. Mit dem formellen Beschluss setzen die EU-Staaten eine Einigung der EU-Außenminister von Ende Januar um, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrorgruppe gilt als ein bedeutendes Symbol, auch wenn sie wegen bereits bestehender Sanktionen kaum praktische Bedeutung haben dürfte. 

Die Einigung der EU-Staaten war vor dem Hintergrund der brutalen Niederschlagung regierungskritischer Proteste im Iran zustande gekommen, bei denen die Revolutionsgarden - Irans Elitestreitmacht - eine Schlüsselrolle spielten. Nach Angaben des Aktivistennetzwerks HRANA kamen dabei mehr als 7.000 Menschen ums Leben. Mehrere EU-Außenminister sprachen von möglicherweise bis zu 30.000 Todesopfern. 

Frankreich hatte die Entscheidung jahrelang blockiert, zuletzt auch wegen zweier im Iran festgehaltener französischer Staatsbürger.

Iran konterte: Konsequenzen werden Europa treffen

Der Iran verurteilte die EU-Entscheidung. Der Generalstab der iranischen Streitkräfte teilte mit, dass die Konsequenzen auch europäische Politiker treffen würden. Parlamentspräsident Mohammed Bagher Ghalibaf sagte, die Armeen europäischer Länder würden fortan ihrerseits als terroristische Gruppen gelten.

Listung eher Symbol als neue Sanktion

Durch die Listung unterliegen die Revolutionsgarden auch den europäischen Sanktionsmaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung - also etwa restriktiven Mitteln, um die Finanzierung der Streitkräfte zu erschweren. Allerdings verbieten andere EU-Sanktionen schon seit mehr als zehn Jahren, dass der Organisation und Mitgliedern Geld oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Zudem sehen sie vor, dass in der EU vorhandene Vermögenswerte der Revolutionsgarden eingefroren werden müssen.

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Erstellt:
19. Februar 2026, 15:36 Uhr

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