Fußfessel für Gewalttäter und mehr

Hubig will Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen

Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Die Bundesjustizministerin warb im Bundestag für eine Gesetzesänderung.

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, bei einem Statement im vergangenen Jahr. (Archivbild)

© Sebastian Gollnow/dpa/Sebastian Gollnow

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, bei einem Statement im vergangenen Jahr. (Archivbild)

Von red/AFP

Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warb am Freitag im Bundestag für eine entsprechende Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Die elektronische Fußfessel verhindere in Hochrisikofällen, dass sich der Täter seinem Opfer unbemerkt nähert, sagte Hubig. Sie verwies auf Erfahrungen aus Spanien, wo keine auf diese Weise geschützte Frau getötet worden sei.

Laut dem Gesetzentwurf, der im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer solchen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Außerdem wird der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.

„Der Staat steht auf der Seite der Menschen, die Gewalt erfahren mussten“

„Der Staat steht auf der Seite der Menschen, die Gewalt erfahren mussten“, sagte Hubig. „Wenn sie geschlagen oder vergewaltigt wurden, sind nicht sie schuld. Nein, es sind diejenigen schuld, die schlagen, die sie bedrohen und die in Gewalt antun.“

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede erklärte, über das Gewaltschutzgesetz hinaus seien noch weitere Instrumente „für ein starkes, flächendeckendes Hilfesystem“ für Gewaltopfer notwendig: „Ausreichend finanzierte Frauenhäuser, spezialisierte Beratungsstellen und eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Opferschutz gehören dazu.“

Weitergehende Maßnahmen gefordert

Auch die Frauenhauskoordinierung fordert weiter gehende Maßnahmen. Die elektronische Fußfessel könne in Hochrisikofällen ein wichtiges Mittel sein, sagte Geschäftsführerin Sibylle Schreiber der „Rheinischen Post“. „Aber sie ersetzt weder ein verbindliches, einheitliches Risikomanagement noch eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Fachberatungsstellen und Frauenhäusern.“ Ohne klare Verfahren, ausreichende Ressourcen und eine verlässliche Finanzierung bleibe Gewaltschutz lückenhaft.

Nach Angaben der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl (CSU), muss perspektivisch dafür gesorgt werden, „dass Gewalt gegen Mütter Konsequenzen für das Umgangs- und Sorgerecht gegenüber Kindern hat“. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei ausdrücklich vereinbart worden, „dass wir da in dieser Legislaturperiode noch etwas machen wollen“, sagte Hierl dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Zum Artikel

Erstellt:
27. Februar 2026, 15:28 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Umbau der Nachrichtendienste

Mehr James Bond und weniger Bürgerrechte?

Viel mehr Befugnisse für die Geheimdienste, weniger Kontrolle und Einschränkung der Freiheit – ist das die Quintessenz der Nachrichtendienst-Reform?

Kontrolle der Geheimdienste

„Da wurden wirklich heikle Sachen unter den Teppich gekehrt“

Wie werden die deutschen Geheimdienste eigentlich kontrolliert? Der Linke André Hahn gibt einen Einblick in seine langen Jahre im Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags.

Umfrage vor Landtagswahl

AfD baut Vorsprung auf CDU in Sachsen-Anhalt aus

In einer neuen Wahlumfrage von Infratest dimap steht die AfD in Sachsen-Anhalt bei 42 Prozent. Die CDU verliert an Boden. Eine AfD-Alleinregierung wäre bei einem solchen Szenario jedoch nicht möglich.