Kommentar: Gegen die verbale Blutgrätsche
Kommentar: Gegen die verbale Blutgrätsche
Von Tobias Peter
Schlimme Fouls im Fußball werden mit der gelben oder auch roten Karte geahndet. Wenn sich Profifußballer im Verein danebenbenehmen, bekommen sie oft drastische Geldstrafen – weil sie ein so hohes Gehalt haben, dass sie die Sanktion sonst gar nicht spüren würden. Im Bundestag gibt es die verbale Blutgrätsche. Wenn Abgeordnete schwerwiegend gegen die Ordnung oder die Würde des Bundestags verstoßen, droht ihnen ein Ordnungsgeld – mit Recht! Es ist auch gut, dass das Ordnungsgeld nun von 1000 auf 2000 Euro erhöht werden soll – und von 2000 auf 4000 im Wiederholungsfall.
Aber wird so nicht die Redefreiheit unzulässig eingeschränkt? Von wegen. Die Abgeordneten sind nur aufgefordert, Mindestregeln des Anstands einzuhalten. Leider ist die Zahl der Regelverletzungen seit dem erstmaligen Einzug der AfD in den Bundestag im Jahr 2017 drastisch gestiegen. Sie hat Hass und Hetze ins Parlament getragen. Jetzt herrscht dort ein Klima, bei dem manche Schulklasse auf der Besuchertribüne den Eindruck gewinnen dürfte: „Was ist die Demokratie nur für eine unwürdige Veranstaltung!“ Das darf nicht sein.
Abgeordnete haben eine Vorbildfunktion. Wer die Regeln verletzt, muss die entsprechende Sanktion auch spüren. Sonst nimmt er sie nicht ernst. Das war bei vielen Abgeordneten zuletzt offenbar nicht ausreichend der Fall. Doppeltes Ordnungsgeld hält hoffentlich besser.