Krankschreibung ab Tag 1

Kommt die neue Regel später als geplant?

Eigentlich wollte die Bundesregierung im Herbst über die neuen Regeln zur Krankschreibung entscheiden. Doch bislang gibt es wenig Neues.

Bislang gibt es keine Neuigkeiten zum Stand der geplanten Gesetzesänderung.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Bislang gibt es keine Neuigkeiten zum Stand der geplanten Gesetzesänderung.

Von Lukas Böhl

Seit Anfang Juli steht fest, dass die Bundesregierung die Regeln für Krankschreibungen verschärfen will. Künftig sollen Arbeitnehmer grundsätzlich schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen. Darauf hatten sich CDU, CSU und SPD beim Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 verständigt. Gleichzeitig soll die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden.

Mehr als drei Monate später ist von den angekündigten Änderungen allerdings noch nichts zu sehen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Anfang Juli in der ZDF-Sendung „maybrit illner“ eine Umsetzung der Reformen im Herbst in Aussicht gestellt. Inzwischen ist die zweite Oktoberhälfte erreicht. Ob der ursprüngliche Zeitplan noch eingehalten werden kann, ist fraglich.

Ministerien können weiterhin keinen Termin nennen

Auf Anfrage unserer Redaktion hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erneut zum Stand der geplanten Neuregelung geäußert. Demnach dauern die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung weiterhin an.

Die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag stehe in engem Zusammenhang mit weiteren gesundheitspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsbeschluss, darunter die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, eine Termingarantie für Facharztbesuche sowie eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge, heißt es laut BMAS.

Weiter teilt das Ministerium mit: „Die Prüfung der Umsetzung dieser Beschlüsse in den zuständigen Ministerien ist noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit keine weiteren Auskünfte möglich sind.“

Ein konkretes Datum für die Einführung der strengeren Krankschreibungsregeln nennt das Ministerium damit weiterhin nicht.

Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann auf Nachfrage keinen Zeitplan nennen. Mit Blick auf die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung erklärt ein Sprecher, dass die Prüfung weiterhin andauere, auf welche Weise die Beschlüsse des Koalitionsgipfels umgesetzt werden sollen.

Für die verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verweist das Gesundheitsministerium wiederum an das BMAS.

Verzögert sich die Einführung der neuen Krankschreibungsregeln?

Die Antworten der beiden Ministerien legen nahe, dass sich die Umsetzung länger hinziehen könnte als ursprünglich angekündigt. Während die Bundesregierung im Juli noch weitreichende Änderungen in Aussicht stellte, ist Ende Oktober offenbar weiterhin nicht abschließend geklärt, wie diese konkret umgesetzt werden sollen.

Hinzu kommt, dass die neuen Regeln nicht isoliert betrachtet werden. Nach Darstellung des BMAS stehen sie im Zusammenhang mit mehreren weiteren gesundheitspolitischen Maßnahmen. Deren Umsetzung liegt teilweise in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen.

Ob die Neuregelung noch in diesem Jahr beschlossen werden kann, bleibt deshalb offen. Auch ein möglicher Starttermin zum 1. Januar 2027 ist bislang nicht offiziell bestätigt worden.

Eine ausdrückliche Verschiebung haben die Ministerien allerdings ebenfalls nicht angekündigt. Fest steht lediglich, dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind und die Bundesregierung weiterhin keinen verbindlichen Zeitplan nennt.

Welche Regeln gelten aktuell bei der Krankschreibung?

Für Arbeitnehmer ändert sich vorerst nichts. Nach Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.

Eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich erst erforderlich, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber kann allerdings schon heute verlangen, dass Beschäftigte sich bereits am ersten Krankheitstag ärztlich krankschreiben lassen.

Bei gesetzlich Versicherten erfolgt der Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber in der Regel über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die dieser bei der Krankenkasse abruft.

Auch die telefonische Krankschreibung ist weiterhin möglich, sofern die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann die von der Koalition angekündigten Verschärfungen tatsächlich kommen, bleibt damit offen. Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, kann aber auch mehr als drei Monate nach dem Koalitionsbeschluss noch nicht sagen, wann die neuen Regeln gelten sollen.

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Erstellt:
22. Oktober 2026, 14:56 Uhr

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