Murrhardt weist auf Fördermöglichkeiten hin

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum unterstützt Projekte für Ortskerne, Grundversorgung und nachhaltiges Bauen.

Besonders positiv bewertet wird im ELR der Einsatz des zukunftsweisenden Baustoffs Lehm. Foto: Tobias Sellmaier

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Besonders positiv bewertet wird im ELR der Einsatz des zukunftsweisenden Baustoffs Lehm. Foto: Tobias Sellmaier

Murrhardt. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für 2027 ausgeschrieben. Es hält ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden in Baden-Württemberg bereit. Wie die Stadtverwaltung Murrhardt in einer Pressemitteilung informiert, werden mit ihm Projekte gefördert, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Die Förderung im Bereich Bauen richtet ihren Anreiz künftig auf den Einsatz ressourcenschonender und nachwachsender Baustoffe aus (Nawaro). Besonders positiv bewertet wird im ELR eine Kombination von nachwachsenden Baustoffen mit dem zukunftsweisenden Baustoff Lehm.

Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Die Förderschwerpunkte sind:

Grundversorgung Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für lokale Basisdienstleistungseinrichtungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 Prozent (gegebenenfalls 35 Prozent bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.

Wohnen/Innenentwicklung Bei diesem Förderschwerpunkt werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen maximal 50000 Euro, bei Umnutzungen bis zu 60000 Euro. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30000 Euro pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Arbeiten Hier werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 vollzeitäquivalenten Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Auch werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störenden Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Der Fördersatz für die Unternehmen beträgt bis zu 15 Prozent.

Anträge müssen bis spätestens 8. September gestellt werden

Förderung Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie beispielsweise Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von fünf Prozent auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsteller Ausschließlich Städte/Gemeinden können Förderanträge stellen. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 8. September bei der Stadt Murrhardt vorliegen.

Auskünfte Bei der Stadt Murrhardt erteilen Wirtschaftsförderer Henrik Neth, h.neth@murrhardt.de, Telefon 07192/213-200, und Beigeordneter Matthias Glassl, m.glassl@murrhardt.de, Telefon 07192/213-300, Auskünfte.

Entscheidung Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahr 2027 zu beginnen. Weitere Informationen gibt es unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr oder rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung. pm

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Erstellt:
30. Juni 2026, 06:00 Uhr

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