MURRHARDT (pm). Die Stadt Murrhardt erhält zum 1. August die Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde. Zu diesem Zeitpunkt geht sie vom Landratsamt des Rems-Murr-Kreises auf die Stadt über, wie das Regierungspräsidium Stuttgart in einer Pressemeldung schreibt. Murrhardt ist damit unter anderem für die Genehmigung von Bauvorhaben, die Beantwortung von Bauvoranfragen und den Erlass bauordnungsrechtlicher Eingriffsverfügungen wie Abbruchanordnungen, Nutzungsuntersagungen und Baueinstellungen in ihrem Stadtgebiet zuständig. Die Stadt ist damit die 73. untere Baurechtsbehörde im Regierungsbezirk Stuttgart. „Durch die neue Zuständigkeit haben die Bürgerinnen und Bürger kürzere Wege und können ihre baurechtlichen Anliegen künftig direkt vor Ort im Rathaus regeln. Ich beglückwünsche Murrhardt zu der neuen Zuständigkeit und wünsche der Stadtverwaltung bei ihrer künftigen Aufgabe eine glückliche Hand“, betonte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hatte den Antrag der Stadt Murrhardt auf Übernahme der Baurechtszuständigkeit (wir berichteten) geprüft und festgestellt, dass die Voraussetzungen erfüllt werden. Zentral dabei ist vor allem die Besetzung mit ausreichend qualifiziertem Personal, das die Stadt Murrhardt im notwendigen Umfang nachweisen kann, so das RP. Die neue Zuständigkeit und der Zeitpunkt des Aufgabenübergangs wird am heutigen Samstag, 29. Juni, im Gesetzblatt des Landes bekannt gemacht.mehr...